Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 172

erbrachten Leistung festzusetzen sind und daß die bisherige Praxis, durch Ausnahmeregelungen Veränderungen herbeizuführen, nunmehr nicht mehr durch die Partnerstaaten geübt werden kann; denn diese Ausnahmeregelungen werden abgeschafft, und daher können Obergrenzen, die vereinbart sind, nicht mehr überschritten werden, um damit allfällige Deckungsgrößen, die durch Betriebsabgänge entstanden sind, wettzumachen.

Des weiteren ergibt sich eine Neudefinition der Kategorien im Bereich der Briefsendungen, der Flugpost, aber auch der Massensendungen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ziel dieser Novelle und der Änderungen, die in diesen Urkunden festgehalten sind, ist es, generell zu mehr Vereinheitlichung der Normen und Regeln im weltweiten Postverkehr im Sinne einer Verbesserung der weltweiten Kommunikation zu kommen. Die Sozialdemokraten werden dieser Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Es ist dies die vorläufig letzte Wortmeldung. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.49

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vorliegenden Regierungsvorlage geht es um die Urkunden des Weltpostvereins, und es geht grundsätzlich um gesetzesändernde, aber auch gesetzesergänzende Regelungen, die der Genehmigung des Nationalrates bedürfen.

Diese Regelungen umfassen eine Reihe von Abkommen, so etwa das 5. Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins. In den Artikeln 2, 3 und 4 dieses Zusatzprotokolls wird dem geänderten Umfeld im Kommunikationswesen Rechnung getragen, und zu diesem Zweck werden zwei neue Vereinsorgane geschaffen, erstens der Verwaltungsrat, zweitens der Rat für Postbetrieb. Der Verwaltungsrat setzt sich aus den Präsidenten und weiteren 40 Mitgliedern zusammen. Es wird im besonderen auf die geographische Verteilung wert gelegt. Der Verwaltungsrat hat folgende Kompetenzen: Überwachung der Arbeiten des Vereines in der Zeit zwischen den Kongressen sowie der Postpolitik der Mitglieder, weiters die Angelegenheit der postalischen Entwicklungshilfe, die Prüfung des Rechnungs- und Finanzwesens des Vereins, die Überwachung der Tätigkeit des internationalen Büros, die Festlegung der Entscheidungsgrundsätze für den Rat für Postbetrieb in Gebühren- und Vergütungsangelegenheit.

Der Rat für Postbetrieb setzt sich ebenfalls aus 40 Mitgliedern zusammen. Ihm obliegen vor allem die Führung von Studien betrieblicher, kommerzieller, technischer und wirtschaftlicher Art, die Abstimmung der Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Postdienste, die Festlegung von Normen für Technik und Betrieb und die Ausarbeitung des strategischen Fünfjahresplanes vor jedem Kongreß.

Im weiteren betrifft es die Abkommen, die allgemeine Verfahrensordnung samt Schlußprotokoll, weiters den Weltpostvertrag, das Postpaketabkommen, das Postanweisungsabkommen, das Postscheckabkommen und schließlich das Postnachnahmeabkommen. Diese Urkunden des Weltpostvereins bilden die Rechtsgrundlagen für den Auslandspostdienst. Sie regeln aber auch die Arbeitsweise des Weltpostvereins, dem derzeit 189 Mitglieder angehören.

Der 21. Weltkongreß tagte in der Zeit vom 22. August bis 14. September 1994 in Seoul. Bei dieser Tagung wurde das 5. Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins beschlossen. Österreich war bei diesem Kongreß mit einer Delegation bestehend aus Vertretern der vormaligen Post- und Telegraphenverwaltung, sowie des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Österreichischen Postsparkasse vertreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens unserer Fraktion werden wir dieser Gesetzesänderung gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.54


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite