Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 41

Routine haben. Wir haben als Gesellschaft so viel in ihre Ausbildung investiert, und jetzt sagen wir: Nein, diese Möglichkeit eröffnen wir nicht!, aber gleichzeitig fordern wir, daß die Praxen länger geöffnet sind. Wenn die Praxen länger geöffnet werden sollten, dann muß man eine Flexibilität in der Betriebsführung der Ärzte ermöglichen. Dieses Gesetz ermöglicht das nicht, das ist ein großes Versäumnis.

Deshalb erlaube ich mir auch, in diesem Zusammenhang unseren Abänderungsantrag einzubringen, der so umfassend ist, daß er nicht mehr verlesen werden kann und daher zur Verteilung gelangt. Ich verlange im § 32 die Streichung der Worte "in Krankenanstalten" für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Österreich einige Jahre tätig werden sollen – natürlich mit dem Hintergedanken, daß es eine Ungleichbehandlung wäre, ausländischen Ärztinnen und Ärzten die Arbeit in niedergelassenen Praxen zu ermöglichen und inländischen nicht. Das ist sozusagen der Versuch, in dieser Richtung weiterzukommen.

Ebenfalls fordere ich ein, daß selbstverständlich in Gremien wie dem Verwaltungsausschuß und sonstigen Ausschüssen jede Kurie vertreten ist. Das ist gar nicht vorgesehen. Das heißt, eine zahlenmäßig kleinere Kurie kann ununterbrochen überstimmt werden und in Schlüsselausschüssen nicht einmal mehr präsent sein.

Auf die Punkte, die die Behinderten betreffen, beziehungsweise auf die anderen Punkte, etwa die, die bezüglich der Werbung bei Ärzten vorgeschlagen worden sind, wird meine Kollegin Motter ohnehin noch eingehen.

Ich glaube, daß dieses Gesetz einerseits einige Verbesserungen gebracht hat – das will ich nicht abstreiten –, andererseits aber viele Sorgen der jungen Kolleginnen und Kollegen unberücksichtigt läßt. Ich würde mir daher wünschen, daß wir in diesem Bereich weiterkommen, wobei ich keine Möglichkeiten dafür in dieser Legislaturperiode sehe. Ich hoffe, daß wir in der nächsten weiterkommen werden. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag liegt vor, ist ausreichend unterfertigt, wurde verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen, mit dem die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Titel lautet wie folgt:

"Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärztinnen und Ärzte (ÄrztInnengesetz 1998 – ÄrztInnenG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird"

Die Regierungsvorlage wird in Artikel I wie folgt geändert:

1. In § 32 entfallen im Abs. 1 die Worte "in Krankenanstalten"; in Abs. 2 wird nach dem Ausdruck "der Österreichischen Ärztekammer" das Wort "oder" durch "und" ersetzt.

2. In § 42 wird der Abs. 2 gestrichen. Vor Abs. 1 entfällt die Bezeichnung "(1)".

3. § 53 Abs. 1 lautet:

"§ 53. (1) Der Arzt hat sich jeder unsachlichen oder unwahren Information im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes zu enthalten."


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