Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 48

Ich ersuche Sie gerade im Hinblick darauf, daß Kollegin Haidlmayr verhindert ist und wir auch das Ärztegesetz behindertengerecht gestalten sollten, um Annahme dieses Abänderungsantrages. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Minister.

10.57

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Guggenberger! Wir konnten uns vorher nicht absprechen. Wenn ich gewußt hätte, daß du schon in der Startposition bist, hätte ich mich natürlich erst nachher zu Wort gemeldet. (Abg. Mag. Guggenberger: Ich lasse dir gerne den Vortritt!)

Ich möchte wirklich meiner besonderen Freude Ausdruck verleihen, daß heute dem Hohen Haus das Ärztegesetz 1998 zur Diskussion vorliegt und ich davon ausgehen kann, daß es auch in der vorgelegten Form beschlossen werden wird.

Ich möchte mich auch bei Frau Abgeordneter Dr. Pittermann und Herrn Abgeordneten Dr. Rasinger bedanken, die die gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Ressort lobend herausgestrichen haben. Ich glaube, man kann guten Gewissens sagen, daß wir dieses Gesetz gemeinsam erarbeitet und auch erkämpft haben und daß sehr viele Verhandlungsrunden dadurch gekennzeichnet waren, daß der jeweilige Verhandlungsstand immer wieder in den jeweiligen Gremien diskutiert, beraten und reflektiert wurde und damit ein umfassender, demokratischer Meinungsbildungsprozeß bis zu dieser Neutextierung erfolgte. Meiner Meinung nach zeichnet es ein Gesetz aus, wenn auf breitester Ebene versucht wird, alle Betroffenen in die Entscheidungsfindung und Meinungsbildung miteinzubinden, und ich glaube, daß man das bei diesem Gesetz mit guten Gewissen behaupten kann.

Erlauben Sie mir, da schon in der Debatte schwerpunktartig zwei Punkte dieses Ärztegesetzes angesprochen wurden, auch auf diese besonders einzugehen, und zwar einerseits auf das neue Kammerrecht, andererseits aber auch auf die Frage der Weiterentwicklung der ärztlichen Anzeige- und Meldepflicht. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Seitens der Ärztekammer besteht ja seit einigen Jahren zu Recht der Wunsch und auch der Bedarf nach einer umfassenden Neustrukturierung der Kammerorganisation, die besser als die bisherigen Kammerstrukturen den Bedürfnissen der Angestellten und auch jenen der niedergelassenen Ärzte sowie auch der Zahnärzte gerecht werden soll. Und diese Neustrukturierung haben wir jetzt in einer zeitgemäßen und demokratischen Form vorliegen.

Ich glaube, daß es ganz wichtig war, daß versucht wurde, einen breiten Konsens der einzelnen Gruppen zustande zu bringen, weil es – ich denke, daß Sie mir da recht geben – entscheidend ist, daß Gesetze, aber auch entsprechende Organisationsstrukturen in der Praxis funktionieren. Das tun sie dann, wenn sie auf Akzeptanz bei den Beteiligten stoßen und auch von diesen gemeinsam erarbeitet wurden.

Wenn hier von Herrn Abgeordneten Pumberger gesagt wurde, die Kammern hätten quasi keine Akzeptanz, die Mitglieder der Kammern würden diese sehr stark kritisieren und mit ihnen unzufrieden sein, so kann ich ihm nur sagen: Natürlich gibt es immer Wünsche von Kammermitgliedern an ihre Kammern, aber ich darf Sie schon daran erinnern, daß es nicht sehr lange her ist, daß sich die Kammern einer Befragung bei ihren Mitgliedern unterzogen haben. (Abg. Dr. Pumberger: Suggestivfragen!) Die Akzeptanz, die bei dieser Mitgliederbefragung mit dem Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft erzielt worden ist, ist in einer Form zutage getreten, wie es die Kritiker wahrscheinlich in keiner Weise erwartet haben. (Abg. Gaugg: Wie bei Breschnew! Bis zuletzt 99,9 Prozent!) Ich bin sehr stolz auf dieses Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern, die es in Österreich gibt. (Beifall bei der SPÖ.)


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