Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 51

Ich darf Sie an den sehr tragischen Tod des kleinen Melvin erinnern, der letztlich seinen schweren Verbrennungen, die ihm sein Vater zugefügt hat, erlegen ist. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, daß der Vater den kleinen Melvin auch schon davor mißhandelt hatte. (Abg. Dr. Pumberger: Weil er ein Wiederholungstäter war!) Aber aus Furcht vor einer Anzeige ließ die Mutter das Kind jeweils in einem anderen Krankenhaus behandeln. Dadurch schöpfte niemand vorher Verdacht.

Aufgrund der Meldepflicht, sehr geschätzte Damen und Herren, kann nun die Jugendwohlfahrtsbehörde besser als die Exekutive und besser als das Gericht eine Häufung von Verdachtsmomenten erkennen und auch rechtzeitig einschreiten. (Abg. Dr. Pumberger: Da wird also die Jugendwohlfahrt zum Exekutivorgan!)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz und mit dieser Maßnahme einen wichtigen Beitrag für die Kinder, für die Opfer geleistet. Ich bitte daher um eine Beschlußfassung in dem vorgelegten Sinne. (Beifall bei der SPÖ.)

11.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Frau Bundesministerin.

Ich halte noch fest: Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser hat in ihrem Debattenbeitrag einen Abänderungsantrag vorgetragen, der geschäftsordnungsgemäß überreicht wurde und in die Verhandlungen mit einbezogen wird.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordnete Mag. Guggenberger. – Herr Abgeordneter, Sie kommen mit einer Redezeit von 5 Minuten aus? – Gut. – Bitte.

11.10

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! "Ladies first!" – In diesem Sinne habe ich dir sehr gerne den Vortritt gelassen. Das ist selbstverständlich, würde ich meinen. (Abg. Gaugg: Mein Gott! – Abg. Dr. Pumberger: Bauchpinsler!) "Doctors first!" – Mit diesen Worten könnte man die heutige Debatte umschreiben. Es ist ja kein Zufall und durchaus berechtigt, daß die Erstredner aller Fraktionen Ärztinnen und Ärzte sind, soweit die Fraktionen über solche verfügen. Das ist ein im wesentlichen berufsständisches, standespolitisches Gesetz, und ein standespolitischer Outsider, wie ich es in diesem Fall bin, ist gut beraten, sich kluge Beschränkung aufzuerlegen. (Abg. Leikam: Jetzt spricht das erstemal ein Patient!)

Da Frau Kollegin Pittermann vorhin den Debattenbeitrag des Kollegen Pumberger literarisch bewertet hat, indem sie meinte, er sei "der Geist, der stets verneint", möchte ich ihr auch literarisch nachfolgen und würde sagen, man kann dieses Regelungswerk mit dem Titel überschreiben: "Was lange währt, wird endlich gut." Es ist wahrhaftig jahrelang mit allen Betroffenen verhandelt und beraten worden. Das zeichnet gerade unsere Sozial- und Gesundheitsministerin aus, und es ist auch gute österreichische Tradition, daß man derartige Gesetzeswerke mit den unmittelbar Betroffenen aushandelt: mit der Ärztekammer, mit den Gewerkschaften. So ist das Ergebnis auch ein gutes, zu dem fast alle in diesem Haus – aber nicht nur hier – stehen können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Rasinger.)

Ich kann es mir schenken, auf die Eckpunkte dieses Regelungswerkes einzugehen, denn das haben die Damen und Herren vor mir in überaus kompetenter Weise getan. Der politische Knackpunkt war wohl – das ist jetzt wieder bei der Wortmeldung der Frau Bundesministerin sehr deutlich geworden – die frühere Anzeigeverpflichtung der Ärzte, die jetzt abgeändert werden soll. Meine Kollegin Reitsamer will sich noch in ganz besonderer Weise diesem Thema widmen. (Abg. Gaugg: Haben Sie irgend etwas zu sagen?) Es wäre von mir unsolidarisch, ihr da etwas vorwegzunehmen.

Ich darf daher schon schließen. Kurzum: Wir stimmen diesem Gesetzeswerk sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Die SPÖ wird zum Verteidiger der Kinderschänder! – Abg. Koppler: Du, paß auf! Du bist der nächste, der ausgeschlossen wird, weil du nichts zusam


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