Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 52

menbringst mit deiner Gewerkschaft! – Abg. Gaugg: Koppler, reg dich nicht so auf! – Abg. Koppler: Ich reg’ mich überhaupt nicht auf!)

11.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil zu Wort gemeldet. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.13

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Das Ärztegesetz, das wir heute diskutieren, ist eine durchaus große Gesetzesschwarte. Ich freue mich, daß so viele Jugendliche anwesend sind (Abg. Reitsamer: Wo denn?) – ganz oben auf den Rängen, Sie sehen sie vielleicht nicht –, und ich freue mich auch darüber, daß man gerade vor diesen Jugendlichen die Thematik, die die Frau Bundesminister angeschnitten hat, nämlich die Verlagerung der Anzeigepflicht zu den Jugendwohlfahrtsämtern, erklären, diskutieren und argumentieren kann.

Ich möchte Ihnen auch sagen, was ich normalerweise mache, wenn ich ein so großes, umfangreiches Gesetzeswerk in die Hand bekomme: Ich überlege mir ganz einfach einmal, wie denn so ein Gesetz, das da entworfen wird, sein soll. Ich denke mir, daß es verständlich sein soll. (Abg. Dr. Rasinger: Ja!) Frau Bundesminister, mein Kompliment, es ist verständlich – auch für einen Arzt. (Abg. Koppler: Verstehen es alle Abgeordneten auch? – Heiterkeit des Abg. Dr. Rasinger.) Nicht alle Abgeordneten sind Juristen. Es soll auch impulsgebend sein. Was meine ich denn damit? – Das heißt, es soll die Rahmenbedingungen für ein wirklich zukunftsorientiertes Handeln bieten. Und es soll – das ist mir ganz wichtig – umsetzbar sein.

Ich bin ein ganz überzeugter Befürworter eines vernetzten Gesundheitsdatensystems. Wichtig ist mir dabei einerseits die umfassende Datenvermittlung und andererseits eine gezielte, aber auch sichere Zugänglichkeit zu diesen Daten. In diesem Ärztegesetz ist es absolut bedenklich, daß eine Verpflichtung für den Arzt besteht, eine umfassende Datenübermittlung sowohl an die Sozialversicherungsträger als auch an die Krankenfürsorgeanstalten durchzuführen. Es wird eine verpflichtende, umfassende Datenvermittlung vom Arzt gefordert.

Sie wissen, daß Gesundheitsdaten nach einer EU-Richtlinie besonders schutzwürdig sind. In dieser neuen Dokumentationspflicht fehlen jedoch klare Aussagen, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung von Daten der Arztdokumentation an die Sozialversicherungsträger und an die Krankenfürsorgeanstalten wirklich zulässig sein soll. Klare Aussagen sind aber unerläßlich, denn ohne diese ist eine Übermittlung von Daten im Lichte des Grundrechts auf Datenschutz einfach nicht möglich und nicht gerechtfertigt. Gesundheitsdaten dürfen von Ärzten nur an solche Personen übermittelt werden, die der gleichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sogar das Bundeskanzleramt, Frau Minister, sagt, daß eine Einschränkung der vorgesehenen Datenübermittlung an die Sozialversicherungsträger und an die Krankenfürsorgeanstalten unbedingt erforderlich ist.

Es gibt ein Buch, das Ihnen allen bekannt ist, nämlich das Buch "Der Datenjäger", worin sehr klar argumentiert wird, daß der Zentralrechner der Sozialversicherungsanstalten an parteinahe oder auch andere Organisationen angeschlossen ist. Ich überlasse es Ihrer Phantasie und der Phantasie der Bürgers, sich zu überlegen, was mit diesen Daten im Sinne des Großen Bruders geschehen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber nun zu einem zweiten sehr wichtigen Thema: der Umsetzbarkeit eines Gesetzes. Dabei richte ich nun meine Rede ganz besonders an die anwesenden Jugendlichen. Die Frau Minister hat gesagt, man solle doch mit jemandem reden, der etwas von der Sache verstünde. Bitte, ich bin Ärztin in einer Kinderklinik, es ist mein tägliches Brot, mit Kindesmißhanldung zu tun zu haben. Es ist wirklich etwas, womit ich immer wieder konfrontiert bin. (Abg. Mag. Guggenberger: Das geht aber jeden an!)

Was bewirkt nun diese Gesetzesänderung? – Bis jetzt mußte der Arzt der Sicherheitsbehörde beziehungsweise der Staatsanwaltschaft Meldung erstatten, wenn ein Kind mißhandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft ist in einem solchen Fall eingeschritten. Das neue Gesetz besagt, daß


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite