Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 61

Druck der Ärzteschaft kam es zu einigen geringfügigen Novellierungen, die nichts zum Besseren wenden, sondern durch welche die Zahl der Funktionäre erhöht, ja fast verdreifacht wird.

Ich kann mich noch daran erinnern, daß im Jahre 1994 vor der Nationalratswahl Jörg Haider das Bestehen von Privilegien in den Kammern aufgezeigt hat. Damals rangierte der Ärztekammerpräsident Neumann mit 181 000 S monatlicher Kammergage und einer Zusatzgage von 151 000 S hinter Herrn Zacharias auf dem zweiten Platz. Es wurde auch erklärt, wie sich das alles zusammensetzt. Dann hat es geheißen – ich zitiere –: Bereits ein Fünftel aller Einnahmen – weist eine interne Wiener Kammerbilanz auf – wird für die Finanzierung der Funktionäre verbraucht. Immer mehr verärgerte Äskulapjünger verweigern inzwischen einfach die Zahlung der Kammerumlage. Viele verweisen zornig auf andere Standesvertretungen. – Zum Beispiel wird da angeführt, daß sie bei Architekten oder Rechtsanwälten und auch bei Tierärzten ehrenamtlich erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum ist es gegangen, und dieses marode System verteidigen Sie hier, das wollen Sie in Zukunft beibehalten – auf Kosten der vielen zwangsverpflichteten Ärzte, die in Hinkunft noch höhere Kammerumlagen werden bezahlen müssen. Wir werden daher dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.54

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede zu den Ausführungen des Kollegen Pumberger kurz Stellung nehmen, im speziellen zu seiner nicht sehr qualifizierten Äußerung in bezug auf das Thema Flüchtlinge und die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit.

Herr Dr. Pumberger ging hier heraus und behauptete dreist – sagen wir es einmal so –, die Flüchtlinge würden sozusagen Österreich überschwemmen und könnten mehr oder weniger ohne Nachweis einer Ausbildung die ärztliche Tätigkeit aufnehmen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger.)

Herr Dr. Pumberger! Natürlich weiß ich, wovon ich spreche. Ganz sicher ist es nicht so, weil es ja bereits im jetzigen Ärztegesetz geltendes Recht ist. Außerdem stimmt es keinesfalls, daß ein Flüchtling in Österreich mehr oder weniger ohne Nachweis eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen kann. Es heißt im Gesetz folgendermaßen: Er muß zumindest den Nachweis einer im Ausland absolvierten ärztlichen Aus- und Weiterbildung glaubhaft machen. (Abg. Dr. Pumberger: Glaubhaft machen!) Ich glaube, das sagt eigentlich alles, und da das ja nicht beim Salzamt und auch nicht bei Ihnen ausgestellt wird, nehme ich an, daß das auch mit der nötigen Sorgfalt geschehen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wozu das Ganze, als ob wir nicht selbst genügend ausgebildete Ärzte hätten?!)

Schauen Sie, Frau Abgeordnete, wir wollen ja die Flüchtlinge gemäß dem Asylrecht behandeln und ihnen zumindest diese Tätigkeit nicht verwehren. Ich kenne ja Ihre Einstellung dazu, Frau Dr. Partik-Pablé, aber wie auch immer, ich werde Sie in dieser Angelegenheit sicher nicht bekehren können. Deswegen werde ich mich auf diesem Gebiet auch nicht weiter auslassen.

Geschätzte Damen und Herren! In der hier vorliegenden Novelle zum Ärztegesetz, die wir heute beschließen werden, sind vier Punkte von besonderer Bedeutung. Sie sind heute schon ausgiebig diskutiert worden, sodaß ich mich nur auf das Wesentliche beschränken werde.

Erstens: Die umfassende Neustrukturierung der Kammerorganisation wird besser als die bisherigen Kammerstrukturen den Bedürfnissen der angestellten und niedergelassenen Ärzte und der Zahnärzte gerecht. Die vorliegende Novelle beziehungsweise der vorliegende Gesetzentwurf schafft durch die Einführung von Kurien die Voraussetzungen für die angestellten Ärzte, die niedergelassenen Ärzte und die Zahnärzte, denen weitreichende Aufgaben bei der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Berufsgruppe in Hinkunft zukommen werden.


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