Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 68

darauf hinzuwirken, daß zur Feststellung des Zustandekommens der vom Arzt angezeigten Verletzungen konkrete Überprüfungen vorgenommen werden. – Also weicher geht es wirklich nicht mehr! (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer.) Das hat mit Rechtsstaat und mit Vollziehung aufgrund der Gesetze überhaupt nichts mehr zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Ärzte werden euch das nicht danken, denn ihr bringt die Ärzte mit dieser dilettantischen Vorgehensweise in die Malaise. Nichts ist ärger als Leute, die, ohne sich auszukennen, human sein wollen. Human kann man sein, wenn man sich auskennt, aber human zu sein ins Blaue hinein, bringt nur Unglück, Frau Kollegin Bauer! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters wird nicht begehrt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir haben jetzt eine Reihe von Abstimmungen durchzuführen. (Abg. Smolle – in Richtung des Abg. Dr. Ofner –: Völlig falsch! – Abg. Dr. Ofner – in Richtung des Abg. Smolle –: Du mußt es ja wissen! Dolmetscher wissen immer Bescheid! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Smolle und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Ich würde vorschlagen, Herr Abgeordneter Smolle, daß wir die Abstimmung ohne Zwischenrufe durchführen. (Abg. Dr. Mertel: Ist das verboten?)

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1400 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben gleichfalls einen Abänderungsantrag eingebracht.

Die Abgeordneten Dr. Pumberger und Genossen haben Zusatz- und Abänderungsanträge eingebracht.

Schließlich liegt ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Pumberger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung von § 4 Abs. 7 vorsieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 9 Abs. 7, 10 Abs. 8 sowie 11 Abs. 7 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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