Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 84

Meine Damen und Herren! Nun komme ich zum zentralen Punkt der heutigen Debatte, was die Expertenkommission angeht, und zwar zu einem Entschließungsantrag, den Sie auch in Händen halten, denn wir sehen es einfach als indiskutabel an, daß der Herr Bundesminister bis an die Grenzen gehend unter Ausnützung des EU-Rechts sagt, er möchte eine Expertenkommission. Er bekommt seine Expertenkommission, aber bis heute liegt der Auftrag, nach dem diese Expertenkommission vorzugehen hat, nicht vor. Und Herr Eggehard Rother, welcher der Leiter dieser Kommission ist, hat auf Journalistenanfragen gesagt, er hätte diesen Auftrag auch nur mündlich bekommen, er könne daher keine genauen Auskünfte darüber geben. Aber wir – und Sie ja offenbar auch – halten das für den entscheidenden Punkt. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Offenlegung des an die internationale Expertenkommission ergangenen Prüfungsauftrags zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, eine abschließende Beurteilung der politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing dadurch sicherzustellen, daß die möglichst umfassende Sachverhaltsdarstellung der eingesetzten Expertenkommission jedenfalls Auskunft gibt hinsichtlich:

1. des Niveaus der Sicherheitsstandards in österreichischen Bergwerken sowie eines Vergleichs mit dem Stand der Technik in anderen EU- und OECD-Ländern;

2. einer Darstellung aller geologisch und bergmännisch relevanten Umstände, die zum ersten Wasser- und Schlammeinbruch am 17. Juli 1998 um 11.45 Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg Hainzl geführt oder auch nur dazu beigetragen haben, sowie eine Aufzählung und Beschreibung aller dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, die diesen Wasser- und Schlammeinbruch vorhersehbar, begrenzbar oder verhinderbar machen hätten können;

3. einer Darstellung aller geologisch und bergmännisch relevanten Umstände, die zur Verschüttung von zehn weiteren Bergleuten am 17. Juli 1998 um ca. 22 Uhr geführt haben, sowie eine Aufzählung und Beschreibung aller dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, die diesen Wasser- und Schlammeinbruch vorhersehbar, begrenzbar oder verhinderbar machen hätten können, sowie einer Aufzählung und Beschreibung aller dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit der eingesetzten Bergleute ergriffen werden hätten können und jener, die ergriffen werden hätten müssen;

4. einer Überprüfung aller organisatorischen, logistischen und kommunikativen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Rettungs- und Bergungsversuchen ab dem Schlamm- und Wassereinbruch am 17. Juli 1998 um ca. 22 Uhr, sowie einer Aufzählung und Beschreibung aller dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit der verschütteten Bergleute ergriffen werden hätten können und jener, die ergriffen werden hätten müssen."

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Das, meine Damen und Herren, ist nach Ansicht der Liberalen der Mindeststandard eines schriftlich zu formulierenden Auftrages an diese Expertenkommission, der in diesem Hause beschlossen werden muß. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)


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