Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 92

daß er strafrechtlich verantwortlich ist, aber politisch trägt er eine massive Verantwortung, und diese aufzuklären, dazu ist dieses Hohe Haus nach der Verfassung berufen. Wenn Sie verhindern, daß über Jahre irgendein derartiger Auftrag von diesem Hohen Haus wahrgenommen werden kann, dann bewegen Sie von den Regierungsfraktionen sich hart an der Grenze der Verfassung. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe aber ein paar sehr konkrete Fragen an den Herrn Justizminister. – Herr Bundesminister für Justiz! Sie sprechen davon, daß der Schwarzabbau, der nicht genehmigte Abbau frühzeitig bekannt gewesen sei, und daß es zumindest eine Mitkausalität für den Einsturz geben dürfte. – Meine Frage lautet: Wann haben Sie das dem Wirtschaftsminister, den Rettungsbehörden, den Bergeteams mitgeteilt?

Das ist erheblich, Herr Bundesminister, denn es hat auch Herr Abraham sehr deutlich gesagt: Die Rettungsteams hatten am Anfang keine korrekten Pläne. Die Rettungsteams – auch Abraham, und das hat er mehrfach medial mitgeteilt – hatten Pläne aus dem Jahre 1994, in denen das Scheibensystem 1 A, 1, 2, 3 nicht eingezeichnet war. Damit befanden sich aber die Rettungsteams, die Helfer der Freiwilligen Feuerwehren, die Vermesser, das Team rund um Herrn Dipl.-Ing. Pilsinger in akuter Lebensgefahr, und die war dann, als man diese Pläne zwar teilweise hatte, sie aber nicht hergegeben hat, vorsätzlich verursacht und nicht mehr fahrlässig. Es ist ganz klar, daß einige frühzeitig von den nicht genehmigten Abbauten wußten, es ist aber ebenso klar und evident, daß die im Bereich der Pinge tätigen Rettungsteams dies nicht wußten und sich damit in akuter Lebensgefahr befanden.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie um Aufklärung, denn es war ein Verbrechen, das noch nicht abgeschlossen war, im Gange, es waren immer wieder neue Menschen in Gefahr, und daher meine Frage an Sie: Wann genau haben Sie davon erfahren, wann haben Sie es weitergeleitet, und inwieferne haben Sie sichergestellt, daß sich die Rettungsteams nicht in einer permanenten Gemeingefährdung befanden?

Meine zweite Frage an Sie, Herr Bundesminister: Wer hat das Kommando geführt? Denn das wird wohl sehr erheblich sein auch bei der Beurteilung der Frage, gegen wen sich ein Tatverdacht zuspitzt, und wenn Sie noch im Oktober hier antworten wollen, scheint es diesbezüglich Vermutungen zu geben. Auch die Frage einer möglichen Flucht- und Verdunkelungsgefahr kann nur so beurteilt werden.

Sie schreiben auf Seite 3 Ihrer Ausführungen: Wenn sich verläßlich herausgestellt haben wird, wie die Verantwortungsbereiche gelagert sind, werden sich die jeweils Tatverdächtigen konkretisieren lassen. So wie ich den § 203 Berggesetz lese, sind die Verantwortungsbereiche sehr eindeutig: Sie lagen nämlich bei der Bergbehörde, nur wurden sie nicht wahrgenommen.

Herr Bundesminister! Ich denke, diese Form der Konkretisierung, daß Sie auf Basis des geltenden Rechtes uns auch mitteilen, wer denn das Kommando geführt hat, wer denn zur Verantwortung zu ziehen sein wird, ist durchaus möglich. Ich glaube, das können Sie ohne irgendeine Gefährdung der laufenden Ermittlungen tun, denn das liegt alles in der Vergangenheit.

Herr Bundesminister! Ich habe eine dritte Frage an Sie. Es gibt massive Widersprüche zwischen den Ausführungen von Minister Farnleitner und den Ihren. Sie haben das zwar heute im Rahmen Ihres Referats ein wenig zu erklären versucht, nämlich in der Form, daß Farnleitner sich zwar bei Ihnen gemeldet habe, daß das aber sehr wohl dazu geführt hat, daß der Betriebsleiter Schmidt erst später vernommen worden sei.

Herr Bundesminister! Wenn es so ist, daß, jedenfalls was die nicht genehmigten Abbautätigkeiten betrifft, eine strafrechtliche Verantwortung im Bereich des Naintsch-Werkes, bei den dort verantwortlichen Personen, zu prüfen sein wird: Haben Sie es dann nicht auch mit begünstigt, daß eine Person, die zumindest zum Kreis der Tatverdächtigen gehört, weiter bei Handlungen beschäftigt ist, die auch der Beweissicherung dienen können? Ist es denn nicht sehr ungewöhnlich, tatverdächtige Personen mit der Beweissicherung zu beauftragen, ohne vorher sicherzustellen, daß ein nachträgliches Verändern, eine andere Darstellung nicht mehr möglich ist?


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