Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 97

Sollten Sie es noch immer nicht wissen: Es geschah auf Initiative und Antrag der Frau Landeshauptmann. Sie können der Frau Landeshauptmann nicht zum Vorwurf machen, daß ihre Fraktion zum Zeitpunkt des Unglücks in Lassing einfach nicht existent war. – Danke. (Abg. Zweytick – in Richtung des Abg. Dipl.-Ing. Schöggl –: "Gott sei Dank ist Lassing passiert!")

14.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

14.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Nach dem Lob für die Frau Landeshauptmann, die sich ja dort sehr profilieren konnte, möchte ich auf den Bericht des Herrn Justizministers eingehen. (Abg. Rosemarie Bauer: Also, seien Sie mir nicht böse! Seien Sie mir nicht böse! Wenn Sie sagen, das sei eine Profilierung gewesen: Sie hat mehr gemacht als ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabe des Gerichtes wird es sein, die Verantwortlichen zu finden und über die Schuldigen, die so gefunden werden, die entsprechenden Urteile zu fällen.

Herr Minister! Es wird trotz hoher Ermittlungskosten der einfachere Teil sein, zu klären, ob technische Fehlentscheidungen gefällt wurden, ob die Vorarbeiten, die Prospektion umfassend genug waren (Abg. Zweytick: Was du sagst, ist einfach ein Witz! – Abg. Rosemarie Bauer: Ein schäbiges Spiel!), ob die Gewinnungsmethoden in Ordnung waren und ob die dort arbeitenden Personen, wie gesagt, nach dem Stand der Technik und nach ihrem Informationsstand richtig entschieden haben.

Der wesentlich schwierigere Teil, Herr Minister, wird darin bestehen, die Genehmigungsabläufe und verwaltungstechnischen Abläufe zu klären und nachzuschauen, ob es tatsächlich so ist, daß die Behörde – in diesem Fall die Bergbehörde, aber auch andere Behörden arbeiten so – nachträglich Genehmigungen ausspricht, nachträglich Pläne genehmigt, nachträglich irgendwelche bereits vorgefallenen und bereits ausgeführten Arbeiten sanktioniert. Das wäre ausgesprochen bedenklich.

Schließlich sollte man untersuchen, wie die Genehmigungen in der Bergbehörde zustande gekommen sind. Eine ausbeutungswürdige Lagerstätte stellt ja auch einen erheblichen materiellen Wert dar. So würde sich zum Beispiel der Wert eines Grundstücks, das vorher vielleicht Grünland war, vervielfachen. Es besteht auch die Gefahr von Spekulationen und Insider-Geschäften. Aber auch diese Schwierigkeiten, Herr Minister, werden zu klären sein.

Die Grenzen der gerichtlichen Untersuchungen werden sich allerdings bei der Frage nach der politischen Verantwortlichkeit auftun und werden sehr bald erreicht sein.

Herr Minister! Ich würde Sie ersuchen, diesem Haus Ihre persönliche Einschätzung und Beurteilung nach Ihrem Rechtsverständnis und nach Ihrem Gerechtigkeitsgefühl mitzuteilen, wie Sie mit dieser Frage und vor allem mit der Frage, einen Untersuchungsausschuß einsetzen zu müssen, umgehen würden.

Wenn wir hören – und ich habe gestern darauf hingewiesen –, daß es einen Ministerratsbeschluß betreffend die Einrichtung eines Krisenmanagements gibt, dann stellt sich schon die Frage: Inwieweit hat es der Herr Bundeskanzler als Zuständiger verabsäumt, das entsprechende Krisenmanagement einzusetzen? Denn ihm obliegt es – und ich habe gestern schon aus diesem Ministerratsvortrag vom 30. Oktober 1986 zitiert –, das Krisenmanagement einzusetzen. Und es ist genau in diesem Ministerratsvortrag definiert, was eigentlich eine Krise oder eine Katastrophe ist, was als solche anzusehen ist und welche Maßnahmen in so einem Fall zu treffen sind. Das ist nicht passiert.


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