Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 99

lagen und die Unterlagen haben, um entsprechend zu agieren. (Abg. Wabl: Seit zehn Jahren belästigen Sie uns auf diese Art!)

Erlauben Sie mir, eine Aussage, die Kollege Grollitsch gemacht hat, zu wiederholen. Er war der Meinung, das Berggesetz müsse weg. Ich kann das nur unterstreichen und dahin gehend ergänzen – und das habe ich schon das letzte Mal gesagt –, daß nicht nur das Berggesetz weg muß, sondern auch die Berghauptmannschaften und die Bergbehörde, wie sie bisher geführt wurde, gleichfalls aufgelöst gehören.

Ich kann dazu nur sagen, daß heute vor einigen Stunden im Ministerrat ein neuer Gesetzentwurf eingebracht wurde, nämlich ein Mineralrohstoffgesetz, in dem diese Forderungen, die hier von Herrn Kollegen Grollitsch gestellt wurden, Beachtung gefunden haben, aber es wurden auch darüber hinausgehende Regelungen nunmehr neu getroffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Man muß schon auch sehr emotionslos und den Tatsachen entsprechend eines festhalten: daß selten nach einem Unglück oder nach einer Katastrophe innerhalb kürzester Zeit ganze Behördenstrukturen verändert werden, innerhalb kürzester Zeit Gesetze außer Kraft gesetzt und völlig neu beschlossen werden. Ich glaube, man sollte sich jetzt einmal die neue Situation anschauen, wie nunmehr das neue Gesetz aussieht, was es beinhaltet und was es bringt.

Wenn jemand meint – und ich teile diese Meinung sogar –, daß jene Erkenntnisse, die bei Lassing aufgrund der Untersuchungen vor allem im Untertag-Bergbaubereich gewonnen werden, auch in dieses Gesetz eingebaut werden sollen, dann muß ich sagen, ich bin sehr dafür, daß man das tut.

Dieses Mineralrohstoffgesetz beinhaltet aber einen zweiten wichtigen Teil, nämlich jenen Bereich des Bergbaues, den wir salopp als Lockergesteinsabbau bezeichnen, also es geht um Sand, Schotter, Kies, vor allem um die Steinbrüche. Ich darf hier darauf aufmerksam machen, daß allein bei den derzeitigen Noch-Bergbehörden Wien, Niederösterreich und Burgenland 200 Gewinnungsbewilligungsverfahren und Gewinnungsbetriebsverfahren aufgrund von Gewinnungsbewilligungsverfahren anhängig sind. Das heißt, die jeweiligen Abbaustätten müßten eigentlich bald in Betrieb gehen, und zwar genau in Gegenden, wo es die Gemeinden nicht wollen, weil sie nicht mitsprechen können, wo es die Bevölkerung nicht will, weil sie nicht mitsprechen kann, wo es Länder nicht wollen, weil sie nicht mitsprechen können. Ich halte es daher für äußerst notwendig und dringend, daß dieses neue Mineralrohstoffgesetz jetzt sehr rasch beschlossen wird, daß es, wie geplant, mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten soll und durch dieses Gesetz die Bevölkerung und die Gemeinden in eine völlig neue Rechtssituation kommen.

Die Bevölkerung und die Gemeinden kommen deshalb in eine neue Rechtssituation, weil in diesem Gesetz vorgesehen sein wird – und das haben wir sehr vehement verlangt –, daß bei solchen Verfahren eine umfassende Parteienstellung der Gemeinden, der Anrainer und Grundeigner und auch der Länder gegeben sein muß. Darüber hinaus ist es auch wichtig – und das ist ja das Hauptproblem der Bevölkerung bei diesen Abbauten –, daß sie beim Abtransport ebenfalls mitreden kann, und zwar in der Form, daß die Gemeinde mit den jeweiligen Unternehmen Verkehrskonzepte abzustimmen hat und genau festzulegen ist, wie der Abtransport von grundeigenen Mineralstoffen – wie zum Beispiel Sand, Kies oder auch das in Steinbrüchen abgebaute Material – zu erfolgen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unabhängig davon und darüber hinaus haben wir auch überlegt, eine Schutzzone von rund 300 Metern um Wohngebiete, um Gemeindegebiete zu ziehen, aber in einer Form, die sowohl der wohnenden Bevölkerung als auch der Wirtschaft entgegenkommt. Es soll nicht so sein, daß Betriebe, die derzeit innerhalb dieser Gebiete bereits bestehen, aufgrund der neuen Bestimmungen nicht weiterarbeiten dürfen – das dürfen sie sehr wohl –, aber sie sollen sich nicht weiter hin zu Wohngebieten entwickeln. Das alles muß man gemeinsam sehen. Vor allem soll es so sein, daß die Betriebe, die sich weiterentwickeln wollen, sich entweder nur parallel zu den Wohngebieten oder weg von den Wohngebieten entwickeln können.


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