Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 100

Es wird auch bei den Bewilligungsverfahren eine wesentliche Vereinfachung insofern geben, als es nicht mehr zwei Verfahren gibt, sondern nur mehr ein Gewinnungsbewilligungsverfahren, und bei diesem Verfahren sind dann alle Beteiligten dabei und haben Parteienstellung.

Ähnliches gilt im Bereich der Arbeitssicherheit. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind mittlerweile so weit, daß alles, was den Arbeitnehmerschutz in bezug auf den Obertagabbau, den Lockergesteinsabbau und die Steinbrüche betrifft, nunmehr auch von den Arbeitsinspektoraten geprüft und überwacht werden soll. Ich halte das für sehr positiv. Was aber natürlich noch wesentlich wichtiger und wirkungsvoller wäre, ist, daß die Arbeitsinspektorate den gesamten Arbeitnehmerschutz, also auch für jene Bereiche, die jetzt noch nicht hier betroffen sind, also auch für den Untertagbau, übernehmen sollten, sodaß eine einhellige und klare Prüfung möglich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dazu kommt noch, daß nicht jene Behörden, die die Bescheide erteilen, sich auch gleichzeitig selbst wieder prüfen sollten. Es wäre vernünftiger, wenn eine Behörde Bescheide erteilen und eine andere Behörde die Prüfungen vornehmen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch einen weiteren sehr wichtigen Punkt in diesem Gesetz behandelt, der all jene Wohnhäuser betrifft, für die in Bergbaugebieten Genehmigungen, Baubewilligungen seitens der Baubehörde, seitens der Gemeinde, jedoch nicht seitens der Bergbaubehörde erteilt wurden. Wie wir jetzt bei Lassing leider erleben mußten, ist es so, daß für die Häuser in Wirklichkeit keine Baubewilligung seitens der Bergbaubehörde erteilt wurde. Das heißt also, in Wirklichkeit hätten diese Häuser nicht errichtet werden dürfen. In Lassing jedoch gab es diese Bewilligungen, aber es gibt viele Gebäude, viele Wohneinheiten und Häuser, bei denen das nicht der Fall ist und dann der Grubeneigentümer nicht verantwortlich wäre. Es ist daher wichtig, daß wir diesen Punkt mit diesem Gesetz saniert haben, sodaß auch in jenen Bereichen, in denen die Gemeinde und die Baupolizei Genehmigungen erteilt haben, die Bergbehörde aber nicht, im Falle eines Unfalles sehr wohl auch der Bergbaubetrieb mit zur Verantwortung gezogen werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich in einer Presseaussendung der Wirtschaftskammer von großer Aufregung über diese 300-Meter-Schutzzone, die angeblich Tausende Arbeitsplätze kosten soll, weil man dort nicht abbauen kann, lese, dann muß ich sagen, das ist schlichtweg falsch. Ich kann nur all jenen, die das behaupten, empfehlen, den Gesetzentwurf, der heute von der Regierung beschlossen wurde, zu lesen, denn diese 300 Meter sind keine absolute Abbauverbotszone, sondern eine Schutzzone, die für die Menschen errichtet wird. Wenn sich aber die Gemeinde mittels Flächenwidmung dafür ausspricht, daß abgebaut werden darf, dann ist das möglich. Wenn die dort befindlichen Grundeigentümer und die Gemeinde gemeinsam beschließen, daß auch ohne Flächenwidmung auf Grünland abgebaut werden darf, dann soll das auch so sein. Man sieht also schon allein anhand dieses Beispieles, daß man sich zuerst einmal dieses gesamte Gesetz genau anschauen und erst danach beurteilen sollte, wie es wirken wird.

Ich bin der Meinung, daß dieses Gesetz sowohl für die Gemeinden als auch für die Bevölkerung sehr positive Auswirkungen haben wird, aber auch der Wirtschaft einen geordneten Abbau in diesem Bereich erlauben wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.34

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Debatte ist aufschlußreich. Es war auch der Bericht des Herrn Bundesministers für Justiz im angemessenen Rahmen eines Vorverfahrens informativ, aber es sind sehr viele Fragen offengeblieben. Ich bin zum Beispiel vom Kollegen Kräuter schwer enttäuscht, der noch vor wenigen Wochen der Meinung war, wie man der "Kleinen Zeitung" entnehmen konnte, daß eine parlamentarische Untersuchung in solchen Fragen sinnvoll sein kann, aber heute mit Vehemenz dagegen argumentiert hat. Er hat sogar Artikel 6 der Menschenrechtskonvention zitiert, in dem das faire Verfahren aufgezählt ist.


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