Ich stelle daher folgende Frage an Kollegen Kräuter und an die sozialdemokratische Fraktion, aber auch an das ganze Haus: Ist die Tatsache, daß man etwas untersucht wissen will, kein fairer Ansatz? (Abg. Dr. Kräuter: Sie haben mir nicht richtig zugehört!) Ist es unfair, wenn man eine Untersuchung verlangt? Wenn etwas nicht einmal mehr untersucht werden darf – unter dem Schutz des vom Herrn Kräuter zitierten Artikels 6 der Menschenrechtskonvention –, dann stellen wir auch das Vorverfahren der Justizbehörden ein (Abg. Dr. Kräuter: Sie haben nicht zugehört!), denn auch diese untersuchen, aber offenbar in diesem Fall nicht politisch, sondern nur strafrechtlich. Beim Strafverfahren gilt offenbar die Kräuter-Philosophie nicht, bei der politischen Verantwortung schon. – Dieser Widerspruch ist eklatant und eigentlich für jemanden, der menschenrechtlich argumentieren will, unwürdig. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Aber Kollege Kräuter ist von Kollegin Frieser von der ÖVP noch bedeutend übertroffen worden. Sie hat nämlich die fachmännischen Qualitäten der Untersucher an die Spitze gestellt, so wie sie überhaupt der Meinung ist, man müsse die fachfraulichen und fachmännischen Qualitäten an die Spitze stellen. Das hat in vielen Bereichen schon manchmal etwas für sich, aber es ist das Gegenteil des demokratischen Prinzips, daß man keine fachlichen Voraussetzungen daran knüpft, daß man mitwirken darf.
Großjährig, wahlberechtigt und Staatsbürger dieses Landes muß man sein, wenn man den Nationalrat aktiv wählen und wenn man sich passiv wählen lassen will. Es wird kein sonstiges Merkmal verlangt. Es entspricht dem demokratischen Prinzip, daß jeder mitreden darf. Das äußert sich dann gelegentlich auch in Bürgerbeteiligungen oder in Anrainerrechten oder dergleichen. Dies in Frage zu stellen, ist wirklich mutig, aber aufschlußreich, weil es das Bekenntnis dazu ist, daß man lieber die Herrschaft der Fachleute hätte als eine wirklich funktionierende Demokratie. Und das lehnen wir ab! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Das heißt nicht, daß gewählte Abgeordnete nicht wohl beraten sind, sich der Beratung von fachspezifischen Experten zu bedienen, das heißt das nicht, aber den Abgeordneten zu unterstellen, daß sie nicht in der Lage seien, fachmännische Auskünfte selbst zu beurteilen und zu übernehmen, das ist ein bißchen "steil". Und mehr will man nicht, wenn man einen Untersuchungsausschuß fordert, als daß etwas – selbstverständlich unter Zuziehung von Experten – bis ins Detail untersucht werden kann, um dann daraus die möglichen Schlußfolgerungen zu ziehen. Der Nationalrat ist halt einmal ein oberstes Organ dieser Republik und kann daher nicht noch weiter darüber hinaus nach dem Verständnis der Kollegin Frieser kontrolliert werden, wenngleich manchmal die Klubobleute der Regierungsfraktionen genau diese Funktion übernehmen, indem sie den Nationalrat dadurch entmündigen, daß sie den Klubzwang wider besseres Wissen und Gewissen umsetzen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Ich bin mir dessen ganz sicher: Wenn in diesem Haus über einen Untersuchungsausschuß frei abgestimmt werden dürfte, alle nach ihrem Gewissen abstimmen könnten, dann hätte die Forderung nach einem solchen Ausschuß die Mehrheit. Da bin ich mir ganz sicher. Aber das sind Aspekte, die uns neben dem Kernproblem, das uns hier zusammengeführt hat, um über den Bericht des Herrn Bundesministers für Justiz zu debattieren, beschäftigen. Ich komme daher zum Kern der Sache.
Wir entnehmen dem Bericht des Herrn Bundesministers für Justiz, daß die Strafverfolgungsbehörden ungehindert und zügig untersuchen konnten, daß sie zu keinem Zeitpunkt gehindert waren, daß nichts verheimlicht wurde, daß daher keine Verdunklungsgefahr gegeben war, daß die Pläne rasch zur Verfügung gestellt wurden, nächtens kopiert werden konnten – wörtliches Zitat aus dem Bericht des Herrn Bundesministers – und daß das Wissen um den illegalen Abbau rasch gewonnen werden konnte. Rasch! Dieses Wissen ist ein abgeleitetes Wissen der Strafbehörden. Die Staatsanwaltschaft, die Gendarmeriebeamten haben das nicht aus eigenem erkannt, sondern sie haben abgeleitetes Wissen gewonnen, indem sie sich die Pläne besorgt und Fragen an die richtigen Leute gestellt haben. Sie haben sich Informationen im Unternehmen und bei der Bergbehörde beschafft – so nehme ich einmal an –, denn nicht vorhandenes