Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 103

wir haben ein kleines Problem, weil es einen nicht genehmigten Abbau gibt! Diese Leute waren froh, daß sie die Situation einigermaßen im Griff hatten, obwohl das auch nicht wirklich der Fall war, weil das österreichische Bergrecht nicht so vorbildlich ist, wie Ihnen das Ihre Beamten einzureden versuchen, Herr Bundesminister Farnleitner. Es ist nicht so vorbildlich, manche Vorredner haben sich schon darauf bezogen. Aber auf diesen Punkt komme ich noch gesondert zu sprechen.

Daher frage ich Sie jetzt nochmals präzise: Seit wann ist dieses Verfahren berichtspflichtig? Seit wann weiß man um den Schwarzabbau und die Pläne? Herr Bundesminister Michalek! Sie haben das zwar klar ausgeführt, aber Sie haben es datumsmäßig nicht abgegrenzt; und das kann kein Gebot der Verschwiegenheit im Vorverfahren sein, sondern es kann nur das Gebot der Höflichkeit gegenüber Ihrem Regierungskollegen Farnleitner gewesen sein, daß Sie das nicht genauer präzisiert haben. Wir bitten Sie daher darum. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich habe Verständnis dafür, daß es nicht angenehm ist, eine solche Frage beantworten zu müssen, aber es muß möglich sein, weil es sich aus den Akten feststellen lassen wird, wann diese Informationen aktenkundig geworden sind. Das wird sich auf Uhrzeit und Tag genau feststellen lassen, weil unsere Staatsanwaltschaften und unsere Erhebungsbeamten in diesem Fall sehr gewissenhaft sind. Gerade bei der Prüfung von strafrechtlichen Verantwortlichkeiten kann es darauf ankommen, genau zu ermitteln, wann wer was gewußt hat. Das kann für Fahrlässigkeit oder für Vorsatz von wesentlicher Bedeutung sein, und daher wird das in den Strafverfahren gründlich festgehalten. Daher sind Sie auch in der Lage, diese Frage zu beantworten. Wenn Sie sie nicht beantworten wollen, dann bitte ich um eine stringente verfahrensrechtliche Begründung dafür, warum Sie das nicht möchten.

Ich komme nun zur Qualität der Sicherheitsstandards des österreichischen Bergrechtes, welche mir aus Gründen der politischen und sonstigen Verantwortlichkeit wichtig sind. Meiner Meinung nach wird es einfach vom Tisch weggewischt, daß im Ministerrat vom 18. Juni 1997 – ein Jahr vor Lassing! – ein Bericht erörtert wurde und dann auch vom Ministerrat beschlossen wurde, aus dem klar und eindeutig und völlig unmißverständlich für jeden, der ein bißchen etwas von der Materie versteht, hervorgeht, daß es einen schweren Dissens zwischen der Obersten Bergbehörde und dem zentralen Arbeitsinspektorat über die Qualität der Sicherheitsstandards in Bergwerken gibt. Die Tatsache, daß dieses ILO-Abkommen nicht ratifizierbar ist im strengen Sinn des Wortes, war der Grund dafür, warum die Bundesregierung einen einstimmigen Beschluß dahin gehend gefaßt hat, dem Nationalrat zu empfehlen, dieses Abkommen nicht zu ratifizieren, sondern bloß den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Daher frage ich Herrn Bundesminister Farnleitner als für diesen Dissens mitverantwortliches Regierungsmitglied: War das kein Anlaß für Sie, sich umfassend über die Sachlage im Zusammenhang mit den Abweichungen zwischen dem internationalen Übereinkommen und dem österreichischen Bergrecht zu informieren, zu evaluieren, warum tatsächlich keine Geologen vor Ort im Einsatz sind, warum ausschließlich Absolventen der montanistischen Hochschulen im Einsatz sind und so weiter und so fort? – Das hätte Sie veranlassen müssen, eine umfassende Revision einzuleiten, und dort liegt bereits die erste Quelle Ihrer politischen Verantwortlichkeit, denn Sie haben das nicht getan.

Als der Sozialausschuß, dem anzugehören ich die Ehre habe, am 1. Oktober 1997 diese Materie behandelt hat, sind wir darauf gestoßen, daß es stringente Gründe gibt, warum dieses Abkommen nicht ratifizierbar ist – jetzt im rechtstechnischen Sinne gesehen; man hätte es natürlich ratifizieren können, wenn man sich unter Zugzwang hätte setzen wollen, aber dagegen waren die Wirtschaftskammer und die ÖVP. Es ist deshalb nicht ratifizierbar, weil noch nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt sind, wie zum Beispiel, daß sichergestellt ist, daß den Mitarbeitern, den Arbeitnehmern im Bergbau die Anweisungen bezüglich Arbeitsschutzangelegenheiten auf verständliche Weise zur Verfügung gestellt werden. Nicht einmal dieser Mindeststandard ist in Österreich erfüllt!


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