Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 104

Herr Bundesminister Farnleitner! Diese Frage wird Ihnen angesichts der wesentlich massiveren Vorwürfe im Zusammenhang mit der Frage, ab wann Sie etwas gewußt haben, wann Sie die Wahrheit gesprochen haben oder nicht oder ab wann Sie etwas hätten wissen können oder müssen, vielleicht gering erscheinen, aber ein Jahr Säumigkeit in bezug auf Ihre Beamtinnen und Beamten, sie zur Pflicht zu rufen im Zusammenhang mit einer Nachbesserung des österreichischen Bergrechtes in diesen Sicherheitsfragen, das ist "steil". Wenn es darum gegangen ist, Begünstigungen für Schottergewinnung vorzusehen, Anrainerrechte auszuschließen, dann waren die Novellen immer sehr schnell in diesem Haus, sehr schnell! Die interessengeleiteten Novellen waren schnell im Haus, aber die arbeitnehmerschutzinteressengeleiteten Novellen haben das Haus gar nicht erreicht.

Wenn Sie sich diese Ausarbeitung anschauen, die im Ministerrat vom 18. Juni 1997 besprochen worden ist, dann werden Sie bemerken, daß jeder Absatz, den Sie dort lesen, ein weitschweifiger Versuch ist, der Bergbehörde zu erklären, daß sowieso alles gut ist. Und das, Herr Bundesminister, hat Ihnen offenbar genügt, die stringenten Mängel, die vom zentralen Arbeitsinspektorat aufgezeigt worden sind, zu ignorieren.

Diese Ministerverantwortlichkeit bleibt bei Ihnen. Es stellt sich die Frage, ob sie nicht auch die Qualität einer rechtlichen Verantwortlichkeit hat und nicht nur einer politischen. Es ist durchaus möglich, daß ein Untersuchungsausschuß Umstände und Tatsachen ans Tageslicht fördern würde, die über die politische Verantwortung hinausgehen – nicht gerade in die strafrechtliche, aber in die rechtliche im engeren Sinn. Und dann wäre ein Verfahren nach Artikel 142 B-VG geboten, aber erst dann!

Herr Kollege Kräuter! Es ist nicht menschenrechtswidrig, wenn man will, daß durch eine Untersuchung geklärt wird, ob es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen soll oder nicht. Ich meine daher: Wenn diese Fragen, die ich gestellt habe, von den Bundesministern, so hoffe ich, beantwortet werden, dann sind wir vielleicht auch ohne Untersuchungsausschuß zunächst einmal einen kleinen Schritt weiter. Und dann werden so viele Fakten heute hier in diesem Raum bekannt sein, daß jeder, der gegen den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses stimmt, nicht mehr verheimlichen kann, daß er bereit ist, zur höheren Ehre von irgendeinem Koalitionspakt zu vertuschen, zu verheimlichen und am Aufrechterhalten von unwahren Behauptungen mitzuwirken. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

14.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Ich weise nur darauf hin, daß um 15 Uhr ein Dringlicher Antrag aufzurufen sein wird.

14.50

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich noch einmal mit dem Bericht von Herrn Minister Michalek befassen, nämlich mit den Fragen, die aufgeworfen worden sind, und diese vertiefen. Es gibt eine Frage, die sich nach dem Lesen des Berichtes aufdrängt. Sie zählen chronologisch auf, daß am 22. Juli das Landesgendarmeriekommando mit der Beschaffung der Unterlagen beauftragt wurde und am 23. Juli bereits der erste Ortsaugenschein stattgefunden hat. Weiter unten berichten Sie, daß die Justiz sehr rasch im Besitz der entsprechenden Pläne war, aus denen ganz klar hervorgegangen ist, daß es zu einer Überschreitung des Abbauhorizontes gekommen ist.

Die buchstäblich springende Frage lautet daher: Wie war das, wie rasch war das? Ab wann hat die Justiz das gewußt, nachdem Sie offensichtlich mit Ortsaugenscheinen und mit Bestandsaufnahmen sehr prompt reagiert haben? – Das ist vor allem deswegen sehr wichtig – ich komme dann auch auf die Rolle der ÖVP in diesem Haus zu sprechen –, weil Minister Farnleitner in einem Bericht vom Sommer, vom 20. August, der uns zugegangen ist, kein Wort von Schwarzabbau schreibt – im Gegenteil. In diesem Bericht steht: Ob das allfällige Karsthohlräume, Balkenstörungen oder alte, unbekannte Berghohlräume waren, ob das Wasser oder


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