Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 127

Wir brauchen eine Arbeitsplatzbeschreibung, das wäre wichtig. Wir brauchen weiters in einem neuen Besoldungsschema, das ein Arbeitskreis erarbeiten soll, das Prinzip der Leistungsorientierung. Zudem brauchen wir Leistungsanreize für engagierte Kolleginnen und Kollegen. Nichts ist demotivierender, als zu sehen, daß für bessere Arbeit unter Umständen deutlich weniger bezahlt wird.

Ich wünsche mir im Interesse der Schülerinnen und Schüler, daß diese Diskussion bald zu einem guten Ende geführt wird, und ich hoffe, daß wir uns alle hier in diesem Hause unserer gemeinsamen parlamentarischen Verantwortung bewußt werden und uns gemeinsam an solchen politischen Zielvorgaben beteiligen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

16.17

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte zu drei Punkten Stellung nehmen: zum § 61, also zum Gehaltsschema, zur Aussage der Frau Bundesministerin, wonach es keine Kürzungen, sondern Verbesserungen im Bereich der Schulbudgetierung gegeben hätte, und zuletzt zu meinen persönlichen Erfahrungen als Exschülerin und nunmehr als Mutter von schulpflichtigen Töchtern.

Frau Bundesministerin! Sie haben zu Beginn Ihrer Replik auf diesen Dringlichen Antrag gesagt, daß Sie sich von Stellungnahmen einerseits Hausverstand, andererseits Sachkenntnisse erwarten würden. – Ich hoffe, Ihren Beurteilungskriterien gerecht zu werden, und ich habe schon ein paar Anmerkungen dazu.

Ich habe hier den Gesetzestext sowohl in der geltenden Fassung als auch in der vorgeschlagenen Fassung. Ich möchte jetzt den § 61 herausgreifen, wo Sie selbst beklagt haben, daß er in den letzten Jahren in unübersichtlicher Weise verändert worden wäre und daß dies ein unübersichtliches Gehaltsschema bewirkt hätte.

In der alten Fassung – man sieht das sogar optisch (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe) – hat der § 61 Abs. 2 drei Zeilen, in der nunmehr vorgeschlagenen Fassung erheblich mehr. Ich bringe jenen Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Ausschuß waren, den Text dieses § 61 Abs. 2 zur Kenntnis, der lautet:

"Die Vergütung beträgt für jede Unterrichtsstunde einer zwanzigstündigen Lehrverpflichtung, mit der das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung in der betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) tatsächlich überschritten wird, 1,73 Prozent des Gehaltes des Lehrers. Für die Berechnung dieser Vergütung sind die Ergänzungszulagen, Teuerungszulagen, Dienstalterszulagen und die Dienstzulagen nach § 58 ..." – dann kommt eine lange Aufzählung – "dem Gehalt zuzurechnen. Fällt die betreffende Kalenderwoche in zwei Kalendermonate und stehen für diese Monate das Gehalt oder gemäß Satz 2 zuzurechnende Zulagen in unterschiedlicher Höhe zu, sind die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in dem Ausmaß anteilig heranzuziehen, der den Anteilen der auf die beiden Monate entfallenden Teile der Kalenderwoche entspricht."

Es folgt der ebenso "verständliche" Absatz 3 – ich zitiere –:

"Bei Lehrern, für die weder das BLVG noch § 194 des BDG 1979 gilt, ist jede nach Abs. 2 abzugeltende Unterrichtsstunde mit jener Zahl von Unterrichtsstunden einer zwanzigstündigen Lehrverpflichtung anzusetzen, die sich aus der Teilung der Zahl 21 durch die um eins erhöhte Wochenstundenzahl des Höchstausmaßes der betreffenden Lehrverpflichtung ergibt." (Heiterkeit.)

Das klingt nicht sehr motivierend. Ich entnehme aber den Erläuterungen, daß hinter dieser sehr komplizierten Formulierung, die sich wohl einige Insider ausgedacht haben, ein sehr simples Prinzip steckt, nämlich das Prinzip "Wo Tauben sind, da fliegen Tauben zu". Es wird nämlich bei der Vergütung von Mehrdienstleistungen auf die tatsächlich erfolgte Unterrichtserteilung abge


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