Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 196

Die Unternehmerseite – gerade Ihrer Fraktion – sagt die ganze Zeit, die Lohnnebenkosten gehören gesenkt, und rechnet uns das als Lohnnebenkosten an. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt sich das in Wahrheit wieder selber. (Beifall bei der SPÖ.) Sie wollen das anders verteilen. Es geht gar nicht darum, daß wir das den Leuten nicht gönnen, sondern Sie müssen sagen, wer es finanziert. Es geht nicht an, alles über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzieren zu wollen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl.)

Darüber hinaus kann ich ja davon ausgehen, daß die Familienpolitikerinnen der ÖVP darüber Bescheid wissen, daß es in der Sozialhilfegesetzgebung Möglichkeiten gibt (Abg. Rosemarie Bauer: Genau das wollten Sie! Genau das wollten Sie!), und es gibt ja auch einige Bereiche, die dort Vorbildwirkung haben. Reden wir also einmal über dieses Thema. Wir könnten ja über alles reden, wenn Sie dafür aufgeschlossen wären. Aber es geht ja momentan offensichtlich um politische Polemik in einem bereits vorgezogenen Wahlkampf. (Beifall bei der SPÖ.)

Ridi, da du ja Stadträtin Kaltenbeck zitiert hast, wirst du genau wissen, daß sie gerade diese Sozialhilfemöglichkeit für Studentinnen angesprochen hat. Dir unterstelle ich ja, daß du weißt, wovon du redest, und daß es dann eventuell mutwillig falsch dargebracht wurde.

Etwas möchte ich schon noch sagen: Wenn man die Tagungen der LandesfamilienreferentInnen und deren Protokolle anspricht, ist schon auch zu hinterfragen, wie denn manche Situationen in manchen Ländern sind. Ich denke, man sollte sich einmal im Land Niederösterreich ansehen, wie dort gewisse Konstellationen im familienpolitischen Bereich aussehen, nämlich Privatfirmen, in Firmen, die vom Familienministerium Aufträge bekommen, die nicht zu gering sind.

Abschließend, Frau Kollegin Aumayr: Auch wenn ich unselbständig erwerbstätig bin und regelmäßig mehr als die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdiene, falle ich sozusagen aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus. Die 60 000 S Einheitswert – ich möchte ja gar nicht wissen, wie hoch der Verkehrswert hier ist – stellt genau die Analogie zur Geringfügigkeitsgrenze bei den unselbständig Beschäftigten dar. (Abg. Aumayr: Das ist unbeschreiblich! Unbeschreiblich!) Bitte befassen Sie sich einmal mit Sozialpolitik, bevor Sie hier irgendwelche Forderungen aufstellen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

21.21

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Kolleginnen von der Freiheitlichen Partei ist folgendes zu sagen: Wir haben eine Neuregelung per 1. Jänner 1998, die praxisbezogen ist. Dazuverdienst ist möglich, KUG – also Karenzurlaubsgeld – bleibt erhalten, der wichtige und geforderte Kontakt zur Wirtschaft oder zur Arbeitswelt bleibt dadurch erhalten.

Ich verstehe daher Ihre Forderung nicht, denn Durchrechnung, so wie Sie sie fordern, vernichtet das KUG. Ich werde Ihnen das anhand des folgenden Beispiels sagen: Ein regelmäßiger Gelegenheitsverdienst von 4 000 S, gerechnet auf die ganze Zeit des Karenzgeldbezuges oder auf ein Jahr des Karenzgeldbezuges, vernichtet – bei 4 000 S, bitte! – den gesamten KUG-Anspruch (Abg. Madl: Er verfällt ja nicht rechtmäßig!), während derselbe Dazuverdienst bei unserem Anrechnungsmodell lediglich 85 S im Monat vom Karenzurlaubsgeld einkürzt und der Rest trotz Dazuverdienst erhalten bleibt. Sie müssen also schon einmal rechnen (Zwischenruf der Abg. Madl) und dürfen den Kolleginnen und Kollegen, die in Karenz sind, bei dieser Möglichkeit das Geld nicht wegnehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Madl: Außerdem werden sie da in den Betrieben keine Arbeit bekommen! Die wollen das nicht! Da ist dann alles besetzt!)

Frau Kollegin Madl, wir brauchen nicht weiterzureden, Sie kriechen von Ihrem Modell nicht herunter. (Heiterkeit des Abg. Koppler.) Es ist nicht anders: Tatsache ist, daß Ihr Modell den Anspruch vernichtet und unser Vorschlag den Anspruch erhält.


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