Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 197

Zu den Ausführungen des Kollegen Kier möchte ich noch folgendes sagen: Er wirft dem AMS Versagen vor, und zwar beim Propagieren der Zuverdienstmöglichkeiten. Herr Kollege Kier – er ist gerade nicht da –, ich denke, das ist falsch. Denn erstens wird das Karenzjahr, wie wir es in diesem Haus beschlossen haben, seit 1. Jänner 1996 von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt. Das heißt – und das möchte ich auch dazusagen –, auch dort wird über Zuverdienstmöglichkeiten informiert, und das AMS informiert selbstverständlich.

Es kommt mir manchmal so vor, als bräuchte man in der Republik Österreich immer dann, wenn etwas zwar angeboten, aber von der Gesellschaft – und damit meine ich sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer – nicht sofort angenommen wird, ein unbekanntes Wesen, eine Institution, die das dann sozusagen ausbaden muß.

Kollegin Aumayr! Wenn Sie sagen, den Bauern wird etwas weggenommen, ihre Einkommen fallen weg, dann möchte ich Sie auch fragen: Wie sagt Ihr Bundesparteiobmann im Zusammenhang mit dem Flat-Tax-Modell, das er jetzt so propagiert (Abg. Mag. Stadler: Wie heißt das Modell? – Abg. Lafer: Falsch ausgedrückt!), den Bauern, daß damit für sie die gesamten Förderungen wegfallen? Das müssen Sie den Bauern auch erst einmal sagen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

21.24

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Reitsamer hat ja schon auf die notwendigen Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hingewiesen. Wenn man in einem Betrieb arbeitet, wo eben vorwiegend Frauen beschäftigt sind, dann kann man auch miterleben, wie es einer Frau ergeht, die aus ihrer Karenz zurückkommt, wenn der Betrieb plötzlich zusperrt und sie vor dem Nichts steht. Aufgrund eines Mehrverdiensts des Partners, der gerade ein paar Monate im Außendienst eingesetzt ist und dadurch eben auch mehr verdient, kann sie ja nicht einmal Notstandshilfe beziehen. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Durch diese Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben jene Frauen, die eben wegen eines Karenzgeldbezuges die Voraussetzungen nicht erfüllt haben und daher abgelehnt wurden, jetzt wenigstens die Chance, die Notstandshilfe zu bekommen.

Für die meisten Familien ist es eine Notwendigkeit, daß beide Partner arbeiten, um ihren Lebensunterhalt verdienen zu können. Mit diesem vorgeschlagenen Antrag ist nun zumindest gewährleistet, daß die Frau in dieser Zeit sozialversichert ist. Das bedeutet einerseits, daß sie Pensionsversicherungszeiten erwirbt, aber andererseits ist sie auch im Falle einer Krankheit abgesichert.

Deshalb möchte ich auch der Frau Bundesministerin mit ihrem Team für die Unterstützung danken, die dazu geführt hat, daß dieses Gesetz nun abgeändert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.26

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur zwei kurze Bemerkungen zum Debattenbeitrag von Frau Abgeordneter Aumayr beziehungsweise Frau Abgeordneter Haller.

Frau Abgeordnete Aumayr! Sie werden sich, weil Sie die Situation der Bäuerinnen angesprochen haben, erinnern, daß bereits vor längerer Zeit in diesem Hohen Haus eine deutliche Erhöhung der Betriebshilfe beschlossen wurde, die die wirtschaftliche und finanzielle Situation


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