Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 31

Es ist weiters zu untersuchen, an welcher Stelle es hätte auffallen können, daß es hier eine entsprechende strafgesetzwidrige Vorgangsweise gegeben hat.

Alles, was derzeit vorliegt, ist nur das Wissen, daß es in einem Raum des Innenministeriums eine unerhört große Menge von Unterlagen, Fakten und Auszügen aus den Konten und Buchhaltungen gibt, die heute von uns noch nicht eingesehen und noch nicht bewertet werden können. Eine Debatte über dieses Thema würde daher kaum etwas bringen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Eine letzte Bemerkung: Tun Sie nicht so, als könnten Sie die Geschäftsordnung nicht genau lesen. Sie sprechen in diesem Zusammenhang stets das Recht eines Mitgliedes der Bundesregierung an, jederzeit vor dem Nationalrat eine Erklärung zu Themen abzugeben, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diesem Recht von Regierungsmitgliedern steht auch ein Recht des Hauses und ein Recht der Minderheiten dieses Hauses gegenüber: Dem § 19 hinsichtlich der Erklärung der Regierungsmitglieder steht nämlich § 93, also jener über Dringliche Anfragen, gegenüber.

Sie haben sich schlicht und einfach schon entschieden, was Sie mit diesem heutigen Parlamentstag tun werden: Sie haben entschieden, daß die Abgeordneten Kier, Peter und PartnerInnen eine Dringliche Anfrage an das Sozialministerium betreffend Regierungspfusch im Schwarzarbeitsgesetz stellen. Das ist Ihr first choice. Sie haben Ihre Entscheidung getroffen und damit im Grunde genommen darauf verzichtet (Abg. Dr. Kier: Schon wieder die falsche Rede! – Abg. Dr. Schmidt: Wir haben ja keine Dringliche gestellt!), über ein anderes Thema zu diskutieren.

Tun Sie es morgen! Sie sind frei in diesem Zusammenhang. Tun Sie es morgen! Sie können sich frei entscheiden, ob Sie eine entsprechende Anfrage stellen. Sie können werten, politisch werten – Sie, und niemand anderer! Wir wollen Ihnen das nicht abnehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

10.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. Ich erteile ihm das Wort.

10.09

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kostelka! Es geht hier nicht so sehr darum, wieviel verschwunden ist und wohin es verschwunden ist, sondern es geht darum ... (Abg. Dr. Kostelka: Sondern was Sie in Innenstadtbars mit dem Herrn Rieger besprochen haben!) Es geht darum, Herr Kollege Kostelka – lesen Sie einmal das Bankwesengesetz! (Abg. Dr. Kostelka: Sie sind doch ein Freund von Herrn Rieger! Was ist mit den darüberliegenden Wohnungen? Reden Sie einmal zu den wirklich interessanten Dingen!) –, es geht darum, welche Aufsichtsmittel der Bundesminister für Finanzen hat und wer in diesem Fall fahrlässig gehandelt hat. Das ist die Frage!

Das ist ganz eindeutig im BWG geregelt. Der Bundesminister für Finanzen hat die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Er hat die Einhaltung der Vorschriften erstens einmal dahin gehend zu überprüfen, daß es im volkswirtschaftlichen Sinn ein funktionierendes Bankwesengesetz gibt. (Abg. Dr. Kostelka: Nicht bei Rosenstingl! Ist die finanzielle Bereinigung in Niederösterreich über die Riegerbank gelaufen?) Hören Sie auf, mich zu unterbrechen! Ich habe nur fünf Minuten Zeit, Sie können sich dann noch einmal zu Wort melden. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Dr. Kostelka.)

Herr Präsident! Wer ist jetzt am Wort: Kollege Kostelka – oder ich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Herr Abgeordneter Trattner, und zwar ausschließlich er.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (fortsetzend): Zweitens geht es auch darum, daß ein entsprechender Gläubigerschutz gewährleistet ist, wobei die Bankenaufsicht zwei Funktionen hat: Die erste Funktion der Bankenaufsicht besteht in der Konzessionserteilung. Bei der Konzes


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite