der Prinzhorn dazu?)
Das einzige, was Sie der Bevölkerung zu sagen haben, ist folgendes: Ein Hunderter im Monat wird es wahrscheinlich weniger sein, aber auf der anderen Seite wird man das durch eine Steuererhöhung wieder hereinholen. – Sie wollen also nur eine aufkommensneutrale Steuerreform machen. Wir hingegen wollen eine Steuerreform mit Inhalt machen, eine Steuerreform mit Inhalt, die zu einer echten Entlastung der österreichischen Steuerzahler führt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)Dabei geht es darum, daß wir einen einheitlichen Steuersatz von 23 Prozent haben wollen, mit dem jeder besteuert werden soll: ein linearer Steuersatz von 23 Prozent. Dieser ersetzt praktisch die bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. (Abg. Marizzi: Dann zahlt der Haider für das Bärental statt ...!) Und damit Sie mit dem Sozialargument – weil Sie immer wieder sagen, das sei die sogenannte Reichensteuer – gar nicht erst "hereinschlüpfen" können, sieht unser Konzept auch entsprechende Freibeträge vor, und zwar Freibeträge von 150 000 S pro Erwachsenem und von 75 000 S pro Kind. Das heißt, eine Familie mit zwei Kindern hätte in Österreich eine steuerliche Entlastung in der Größenordnung von 450 000 S pro Jahr, was bedeuten würde, daß jemand mit einem Einkommen von bis zu 450 000 S mit zwei Kindern null Steuer zahlen würde. – Das soll nicht sozial sein?
Herr Finanzminister, schauen Sie sich jetzt einmal den Vergleich an! Für eine Familie mit einem Einkommen von 350 000 S liegt der Freibetrag bei 450 000 S, die Bemessungsgrundlage ist also bei null, die Steuerbelastung ist null, der effektive Steuersatz ist null. Jetzt nehme ich als Beispiel Ihren sogenannten Generaldirektor: Er verdient 1 050 000 S und kann zwar für seine zwei Kinder noch den Freibetrag von jeweils 75 000 S in Anspruch nehmen, seine Bemessungsgrundlage aber liegt dadurch bei 900 000 S, womit er eine Steuerbelastung von 207 000 S und einen effektiven Steuersatz von 19,71 Prozent hat.
Das soll ungerecht sein? Die Durchschnittsfamilie in Österreich mit einem Einkommen von 350 000 bis 450 000 S zahlt in Zukunft 0 Prozent Steuern, und der Generaldirektor mit einem Einkommen von einer Million Schilling zahlt 20 Prozent Steuern. Das soll sozial ungerecht sein? – Sie müssen erst einmal Ihren sogenannten Wählern erklären, ob ein nullprozentiger Steuersatz gegenüber einem 20prozentigen Steuersatz sozial gerecht oder sozial ungerecht ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das 13. und 14. Monatsgehalt bleibt nach unserem Konzept unangetastet. Damit das Ganze aber auch finanzierbar ist und in einem Kreislauf stattfinden kann, geht es auch darum, daß man die Unternehmen entsprechend entlasten muß, und zwar in der Form, daß man einen Anreiz schafft, daß Investitionen im ersten Jahr zu 100 Prozent steuerlich abzugsfähig sind. Was bewirkt das? – Das bewirkt natürlich einen Investitionsboom! Laut Gutachten, das der oberösterreichische Wirtschaftslandesrat Leitl in Auftrag gegeben hat und in dem nur einmal hochgerechnet wurde, welcher Investitionsschub beziehungsweise welche Effekte für den Arbeitsmarkt entstünden, wenn man die nichtentnommenen Gewinne steuerfrei stellen würde, käme es dadurch zu einem Investitionsschub von 25 Prozent.
Was heißt denn das? – Es gibt im Jahr 1998 laut der letzten volkswirtschaftlichen Gemeinrechnung Bruttoanlageninvestitionen in der Höhe von zirka 648 Milliarden Schilling. Ein 25prozentiger Investitionsschub nur aufgrund der nichtentnommenen Gewinne würde 150 Milliarden Schilling mehr an Investitionen ausmachen. Haben Sie einmal nachgerechnet, was das auch für Sie zusätzlich an Steuereinnahmen brächte, wie viele Arbeitsplätze mehr dadurch geschaffen werden könnten, wie viele Sozialhilfeempfänger dadurch entlastet werden könnten, daß damit auch Impulse geschaffen würden? (Beifall bei den Freiheitlichen.) Von Ihnen hört man immer nur: Das geht nicht. Ich habe nicht mehr im Sackl!
Welcher Effekt tritt noch ein? – Das ist auch dem Gutachten von Herrn Professor Schneider von der Universität Linz zu entnehmen; der ist kein Freiheitlicher. Er sagt: 40 000 Arbeitsplätze können dadurch gehalten werden – gehalten werden! – und 50 000 Arbeitsplätze können zusätzlich neu geschaffen werden. – Sie, Herr Minister, wissen ganz genau, was ein Arbeitsplatz kostet. Er kostet den Arbeitslosenversicherungen nämlich etwa 250 000 S. Rechnen Sie das einmal mit einer Zahl von 50 000 Arbeitslosen hoch, was da für ein Betrag herauskommt!