Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 95

Ich möchte einige Kritikpunkte kurz erläutern:

Erstens: Die Gesetze sind in ihrer Durchführbarkeit nicht effizient, und zwar deswegen nicht, weil die gesetzlichen Bestimmungen erst durch Erlassung von entsprechenden Verordnungen aktiviert werden können. Im Krisenfall ist natürlich die Entscheidungsschnelligkeit von größter Wichtigkeit.

Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz auch nicht dem Inkorporierungsgebot – also dieser im B-VG normierten Konzentration aller Vorschriften zur bundesstaatlichen Kompetenzverteilung – entsprochen, wie es in der Bundesstaatsreform vorgesehen ist. Sie als ÖVP-Minister, Herr Bundesminister, müßten doch gerade an diesem Punkt großes Interesse haben.

Zweitens: Der durch den EU-Beitritt erleichterte Zugang zu Ressourcen anderer Länder wird in diesen Gesetzen überhaupt nicht berücksichtigt. Ganz im Gegenteil: Wenn heute ein zur Krisenvorsorge herangezogener Großhändler – das ist vor allem bei der Lebensmittelvorsorge wichtig – sein Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen verkauft und das entsprechende Großlager beispielsweise aus Österreich ins benachbarte Ausland verlagert wird, wäre ein Zugang im Krisenfall nicht oder nur erschwert möglich.

Dritter Kritikpunkt: Die Kosten für das Versorgungssicherungsgesetz, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und das Energielenkungsgesetz werden weiterhin mit Null angegeben. Dies entspricht ganz sicher nicht der Kostenwahrheit, und da keine Kostenwahrheit möglich ist, wird es auch nicht zu Überlegungen dahin gehend kommen, wie effizient die Vollziehung dieser Gesetze eigentlich sein könnte.

Viertens: Es fehlt in den Gesetzen die Antwort auf klare Abgeltungsfragen bei einem entsprechenden Krisenanlaßfall. Eine klare Regelung scheint mir deshalb sehr wichtig zu sein, weil klare Abgeltungsfragen zu einer wesentlich besseren Versorgungssicherheit führen können. Dies ist vor allem beim Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, aber auch beim Energielenkungsgesetz und beim Erdöl-Bevorratungsgesetz notwendig. Gerade bei letzterem verstehe ich nicht, daß keine gesetzliche Grundlage zur optimaleren Heranziehung der Multis geschaffen wird, denn diese müssen meiner Ansicht nach doch viel stärker zur Bevorratung herangezogen und zu einer stärkeren Mitfinanzierung verpflichtet werden. Nur dann wäre es möglich, daß auch Preissprünge verhindert werden.

Fünftens übe ich Kritik daran, daß es trotz Zusage des Herrn Wirtschaftsministers – vertreten auch von Frau Abgeordneter Tichy-Schreder in ihrem Redebeitrag zu diesen Gesetzen am 12. Dezember 1996 – zu keinem Gespräch mit den Fraktionen darüber gekommen ist, wie diese Gesetze in Zukunft gestaltet werden sollen. Ich habe auch in der Fraktion nachgefragt: Eine Einladung ist bei uns nicht eingegangen. (Abg. Tichy-Schreder: Aber selbstverständlich!)

Wenngleich ich einräume, daß diese Materie natürlich nicht zu den Prioritäten Ihres Ressorts gehört, muß ich doch sagen, es ist eine Frage des Stils, Zusagen einzuhalten und eine grundlegende Überarbeitung dieser Gesetze in Richtung Effizienz, Zweckmäßigkeit und – aufgrund unserer EU-Mitgliedschaft – auch hinsichtlich Einbindung grenzüberschreitender Möglichkeiten entsprechend durchzuführen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Nowotny: Wenig, aber herzlich!)

14.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tichy-Schreder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.26

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Nußbaumer! Wir haben diese Thematik im Ausschuß eingehend diskutiert, und ich kann Ihnen nur sagen, daß der Herr Bundesminister sehr wohl an jede Fraktion eine Einladung gerichtet hat, Gespräche darüber zu führen, wie wir diese Gesetze anders oder vielleicht besser gestalten könnten.


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