Während also Personen, die unternehmerisch tätig werden wollen, sich nicht nur einer Fülle von Hindernissen ausgesetzt sehen und nunmehr zusätzlich kriminalisiert werden sollen, bleibt die ,Nachbarschaftshilfe‘ von den rigorosen Strafsanktionen des geplanten Gesetzes weiterhin völlig unberührt. Im Gegensatz zur von der Regierung angekündigten ,Unternehmensgründungsoffensive‘ wird Arbeitsplatzvernichtungspolitik (mit Ausnahme der zusätzlich vorzusehenden 42 Planstellen bei den Zollämtern) betrieben. Würde hingegen ein Maßnahmenbündel für besonders exponierte Branchen, verbunden mit einer attraktiven Steuer- und Abgabenpolitik, geschnürt, hätte dies folgende positive Ergebnisse:
Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze bei gleichzeitiger sozialer Absicherung der betroffenen ArbeitnehmerInnen,
Mehreinnahmen in Lohn- und Umsatzsteuer,
Unbestreitbare Gewährleistungsrechte für die KonsumentInnen.
Es ist daher dringend notwendig, vor der Verabschiedung des Entwurfs für ein Schwarzarbeitsgesetz ein Maßnahmenbündel zu schnüren, das die Besonderheiten der verschiedenen Branchen individuell berücksichtigt.
Im Bereich der Betreuung von Kindern, alten und kranken Menschen ist eine steuerliche Begünstigung (Absetzbarkeit) für Auftraggeber vorzusehen. Wie das deutsche Beispiel zeigt, wäre eine solche Maßnahme geeignet, diesen boomenden Sektor aus der Schattenwirtschaft zu holen.
Im Baubereich, der den Löwenanteil des schwarzen Arbeitsmarktes ausmacht, gibt es in anderen Ländern gute Erfahrungen mit dem sogenannten Luxemburger Modell, das für Bauleistungen eine Mehrwertsteuerrückvergütung vorsieht.
Auch in der stark von Schwarzarbeit betroffenen Freizeitwirtschaft haben partielle Steuererleichterungen Platz zu greifen, um sie als stark dienstleistungsorientierte Branche ohne Schwarzarbeit wettbewerbsfähig zu halten.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, daß eine große Zahl von Studierenden aus der illegalen Beschäftigung ihre notwendigen und angesichts der Sparpakete schon beinahe überlebensnotwendigen Verdienste bezogen hat. Wiewohl einer Fortsetzung dieser Situation hier keineswegs das Wort geredet werden soll, zeigt sich hier die Dringlichkeit der Beschlußfassung einer adäquaten Freigrenze im Hinblick auf die Gewährleistung sozialer und Familientransfers.
Auf all die geschilderten Fälle gibt der Gesetzentwurf keinerlei Antwort, sondern negiert in wirklichkeitsfremder Manier die Nöte der Betroffenen.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß die Regierung durch eine Überhitzung und Übersteuerung der Sozialversicherungspflicht im Fall der Schwarzarbeit, wie schon zuvor in der Regelung über die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung, in der Verkennung der wirtschaftlichen Zusammenhänge Arbeitsplatzvernichtung betreibt, anstatt mit Hilfe von steuerlichen Anreizen erträgliche Rahmenbedingungen für den heimischen Arbeits- und Beschäftigungsmarkt herzustellen. Nach Vorstellung des Liberalen Forums sind diese Parameter zuallererst:
Eine Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung der Arbeitskosten, insbesondere der Lohnnebenkosten,
die Einführung der steuerlichen Absetzmöglichkeit für auf Rechnung erbrachte Leistungen in der Bauwirtschaft (Luxemburger Modell),
die Absetzbarkeit von privaten Dienstleistungen, insbesondere der Kinderbetreuung.