Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 107

Durch eine rechtzeitige Befassung des Nationalrats soll vermieden werden, daß, ähnlich wie bei der vielfach mißglückten Werkvertragsregelung, die Allgemeinheit vor ein Fait accompli von Regierung und Sozialpartnern gestellt ist. Daher stellen die gefertigten Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

1. Wie hoch ist der Expertise Ihres Ressorts zufolge der Anteil der Schattenwirtschaft am BIP?

2. Auf Grundlage welcher Berechnungsmethodik gelangen Sie zu diesem Ergebnis?

3. Ist Ihnen das Ausmaß illegaler Beschäftigung von österreichischen Erwerbstätigen durch österreichische Unternehmen im Ausland bekannt, wie hoch beziffern Sie diese und haben Sie Vorschläge für eine Handhabe solcher auch gegen österreichisches Recht verstoßender Tätigkeiten?

4. Welche sind Ihrer Ansicht nach die Gründe für die steigende Schattenwirtschaft?

5. Erachten Sie eine zusätzliche Kriminalisierung der von Schwarzarbeit Betroffenen als einziges adäquates Mittel zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft? Wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen sollten nach Ihrer Ansicht in ein ,Schwarzarbeitsgesetz‘ Eingang finden?

6. Wie ist Ihre persönliche Definition von ,Nachbarschaftshilfe‘, und was sind Ihre Vorstellungen für die Abgrenzung derselben von der Schwarzarbeit?

7. Haben Sie eine Abschätzung vornehmen lassen, wie hoch das zusätzliche Beschäftigungspotential im Falle einer Überführung der in der Schattenwirtschaft erbrachten Produktions- und Dienstleistungen in den legalen Bereich ist?

8. Haben Sie weiters eine Abschätzung über die mögliche Gefährdung von Arbeitsplätzen vornehmen lassen durch Maßnahmen wie Betriebssperre ohne aufschiebende Wirkung beim schwerwiegenden Verdacht illegaler Beschäftigung oder der bloßen Schätzung einer Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei Schwarzarbeit, wie dies beispielsweise im Ministerialentwurf vorgesehen ist?

9. Gehen Sie davon aus, daß bei einer zunehmenden Beschäftigung im Dienstleistungsbereich, in Verbindung mit einem hohen Lohnnebenkostenniveau und vor dem Hintergrund steigenden Wettbewerbsdrucks, die Verschärfung von Strafbestimmungen ein adäquates Mittel zur Deaktivierung des Schwarzarbeitsmarktes ist und zur Demotivation, Leistungen schwarz zu erbringen, beiträgt?

10. Liegen Ihnen Vorschläge zur Zurückdrängung des Pfusches aus anderen Ressorts, insbesondere dem Finanz- oder Wirtschaftsministerium, vor? Wenn ja, wie lauten diese, beziehungsweise wie weit haben diese in den vorliegenden Entwurf Eingang gefunden?

11. Da im provisorischen Entwurf für ein Schwarzarbeitsgesetz kein Bezug auf Materiengesetze anderer Ministerien genommen wird, ist erkennbar, daß andere Ressorts, besonders das Bundesministerium für Finanzen, nicht eingebunden waren. Hielten Sie eine Stärkung der interministeriellen Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser komplexen Materie für erstrebenswert?

12. Was ist Ihr Beitrag zur Intensivierung interministerieller Gespräche? Hat Sie der Bundeskanzler als Koordinator bei diesem Vorhaben unterstützt? Rechnen Sie mit einer Unterstützung oder Beauftragung interministerieller Gespräche durch den Bundeskanzler vor Beschluß der Regierungsvorlage durch den Ministerrat?

13. Erachten Sie ein kombiniertes Maßnahmenbündel, bestehend aus verschärften Strafbestimmungen, Anmeldung zur Sozialversicherung bei Arbeitsantritt, Steuererleichterungen für den privaten Hausbau, Absetzbarkeit von privaten Betreuungskosten sowie weiterreichenden spezifischen Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen für exponierte Branchen wie Freizeitwirtschaft, private Dienstleistungen (Nachhilfeunterricht, Haushaltshilfe et cetera), für zielführender


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