Was sind die Schwächen des erkennbaren Vorhabens, Frau Bundesministerin? – Unsere Anfrage beschäftigt sich intensiv damit, rechtzeitig diese Eindimensionalität aufzudecken. Die Hauptschwäche Ihres Vorhabens ist nach unserer Auffassung nämlich, daß Sie, Frau Bundesministerin, das Gesetz mehr oder weniger allein machen mußten oder gemacht haben. Ich frage mich, warum mußten Sie es allein machen? Hat Ihr Kollege Finanzminister Edlinger keine Lust gehabt mitzuwirken, oder hält er das Ganze für nicht notwendig? Warum hat der Bundeskanzler Sie nicht darin unterstützt, daß auch die Regierungsmitglieder in ein solches Vorhaben mit einbezogen werden, die ebenfalls betroffen sind, aber einer anderen Farbe angehören als Sie, Frau Bundesministerin? Aber wenn nicht einmal Ihr Kollege Edlinger von derselben Fraktion dabei mitgewirkt hat – und das ist an dem bisher vorliegenden Entwurf deutlich erkennbar –, dann ist das schon mehr als bedenklich! Wenn Ihrem Regierungskollegen Bundesminister Farnleitner das Ganze nicht zusagt, dann liegt das vielleicht daran, daß das Koalitionsklima nicht gut ist, daß er momentan andere Sorgen hat und sich nicht mit der Schwarzarbeit beschäftigen will oder daß er nirgends anstreifen will in den Bundesländern, oder was auch immer der Fall sein mag.
Frau Bundesministerin! Ich erinnere mich noch daran, daß Sie seinerzeit, als die Kritik um die Werkvertragsregelungen besonders laut geworden war, gesagt haben: Das ist ein weites Land, das man erst einmal betreten muß. – Es mag wohl öfters einmal richtig sein, daß man, wenn man etwas Neues macht oder etwas behandelt, was noch nicht der Fall war, sozusagen Neuland betritt. Aber das bedeutet nicht, daß man ein neues Land ohne Landkarte betreten muß. Vielmehr sollte man alle mit einbinden in die Prospektion des Landes, bevor man es betritt, und sollte einmal schauen, wo die Höhen und Tiefen sind, was die eigentlichen Ursachen sind und welche Probleme zu erwarten sind. Letztlich hat es offenbar in Ihrem Haus – vielleicht belehren Sie uns aber eines Besseren – keine Gesamtanalyse gegeben, und es kommt mit diesem drohenden Schwarzarbeitsgesetz kein Maßnahmenbündel auf uns zu, sondern ein eindimensionales Abschreckungsgesetz.
Sie glauben offenbar, Sie können Ursachen dadurch beheben, daß Sie die Strafdrohungen anheben. Ich will jetzt nicht mißverstanden werden. Ich bin durchaus der Meinung, daß Schwarzarbeit ein böses und sozialschädliches Delikt ist, das will ich einmal ganz klar herausstellen. Überdies wirkt Schwarzarbeit auch wettbewerbsverzerrend und marktverzerrend. Außerdem verhalten sich alle, die an Schwarzarbeit beteiligt sind, unsolidarisch. Denn bekanntlich wird dabei kein gemeinsamer Beitrag geleistet, vielmehr kassiert ausschließlich der Schwarzarbeit Leistende, wer immer das auch ist, ob das ein Auftraggeber oder ein Auftragnehmer ist.
Ich will, daß alles auf den Tisch kommt. Es gibt für jede Schwarzarbeit einen Auftraggeber, und jede Schwarzarbeit wird von jemandem durchgeführt. Beides muß gemeinsam betrachtet werden. Der einzige Ausweg kann aber nicht sein, die Strafdrohungen zu verschärfen. Abschreckung darf nicht das einzige Mittel sein, während sich um die Ursachen niemand kümmert! Abschreckung bis hin zu polizeistaatlicher Sekkiererei, bis hin zu verfassungswidrigen Regelungen, den Datenschutz in der Garderobe zu parken, das Denunziantentum als vorbildliche Leistung darzustellen, das Hausrecht, ein unverletzliches Grundrecht, beliebig zu brechen, Beschlagnahmungen und Betriebssperren ohne Mitwirkung unabhängiger Gerichte, nicht einmal im nachhinein: Das sind nach unserer Auffassung Zeichen einer politischen Hilflosigkeit! Denn wenn man sich nicht mehr anders zu helfen weiß, als einfach nur draufzuhauen, dann ist das zuwenig und außerdem bedenklich, denn die Ursachen liegen viel tiefer. Überlegen wir uns doch einmal, ob nicht eine der Ursachen für Schwarzarbeit auch die Tatsache ist, daß mancher, der ein Gewerbe ausüben möchte, das einfach deswegen nicht darf, weil er an den Zulassungsvorschriften scheitert, obwohl er bestens befähigt ist, aber gewissen Regeln nicht entspricht. (Abg. Tichy-Schreder: Daran scheitert keiner!)
Sie dürfen mir glauben, daß ich während meiner seinerzeitigen Praxis in einer Rechtsanwaltskanzlei genügend Fälle kennengelernt habe, in welchen die Leute Schwarzarbeit durchaus nicht aus steuerrechtlichen oder abgabenrechtlichen Gründen betrieben oder womöglich schwarz Beschäftigte bei sich eingesetzt haben, sondern Schwarzarbeit geleistet haben, weil es ihnen an der Gewerbeberechtigung gemangelt hat. (Abg. Tichy-Schreder: Seinerzeit vielleicht!) Und wenn einmal der erste Schritt in die Illegalität getan ist, und zwar mangels Zulassung zum Ge