Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 132

brauche –, sich in diesem Bereich nicht selbständig machen kann, warum sie eine Meisterprüfung, einen Befähigungsnachweis im Schneidereigewerbe braucht, statt die Chance zu erhalten, sich selbständig zu machen, warum sie nicht aus der Schwarzarbeit in legale Verhältnisse kommen und sich ihren eigenen Arbeitsplatz schaffen kann! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Kinderbetreuung ist ein solcher Bereich. Was da an Schwarzarbeit passiert, ist wahrscheinlich überhaupt nicht erfaßbar. Und dabei rede ich noch gar nicht von der unbezahlten Arbeit, die Mütter selbstverständlich erbringen, sondern da rede ich nur von all jenen Frauen, die in der Nachbarschaft oder im näheren Umfeld Kinder für ein bestimmtes Entgelt betreuen, aber sozialrechtlich nicht abgesichert sind.

Sie haben das natürlich auch erkannt, Frau Ministerin, denn im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sagen Sie ja selbst, daß 3 000 Beschäftigungsverhältnisse alleine im Bereich der Tagesmütter geschaffen werden könnten. Sie wissen aber natürlich auch, daß die Realität ganz anders aussieht! In Niederösterreich gibt es Pflegebewilligungen für 1 372 Personen, aber als legale Arbeitsverhältnisse gemeldet sind nur 58. Oder: In Wien gibt es 615 Pflegebewilligungen, gemeldet sind dazu nur 166 Arbeitsverhältnisse.

In Tirol finden wir das in einem noch viel extremeren Verhältnis. Dort finanzieren Sie die Schwarzarbeit geradezu, denn das Land Tirol stellt für die Tagesmütterprojekte 8 Millionen Schilling zur Verfügung, aber diese Frauen sind nicht angemeldet, sind nicht sozialrechtlich abgesichert. Sie arbeiten jedenfalls in einem – ich nenne das jetzt einmal so – sehr, sehr grauen Bereich.

Natürlich weiß ich, daß insbesondere Frauen vielfach überhaupt keine andere Möglichkeit vorfinden, als auf solche Graubereiche zurückzugreifen, weil die öffentlichen Einrichtungen einfach nicht ausreichen, weil wir diesbezüglich einfach drastisch unterversorgt sind. Aber gerade darum sollten wir doch Maßnahmen setzen und Regelungen vorsehen, die es diesen Frauen, diesen Menschen, die Betreuungspflichten zu leisten haben, auch ermöglichen, sich selbst zu organisieren.

Wir haben schon einmal einen ähnlichen Antrag eingebracht, der sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschäftigt, und wir bringen heute wieder einen entsprechenden Antrag im Zuge dieser Debatte ein, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schaffenrath, Motter, Dr. Kier und PartnerInnen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende März 1999 ein Konzept inklusive den dafür notwendigen Berechnungsmodellen vorzulegen, das die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vorsieht. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Kinderbetreuungskosten sollen als Werbungskosten bis maximal 60 000 S jährlich steuerlich absetzbar sein.

Um sicherzustellen, daß die Treffsicherheit dieser Absetzbarkeit gleichmäßig auf allen Einkommensstufen gewährleistet ist, ist eine Negativsteuerregelung, die eine Einschleifregelung und eine Deckelung enthält, vorzusehen.

Voraussetzung zur Absetzbarkeit ist der Einsatz von pädagogisch geschulten Kräften.

Die Absicherung gemäß den arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen für die qualifizierte Betreuungsperson muß gewährleistet sein.

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