Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 136

Das darf nicht in Frage gestellt werden, und darum gefällt es mir – wenn ich eine Kritik an diesem Entwurf anbringen darf – nicht besonders, wenn Strafen zu sehr in den Vordergrund gestellt werden, wenn das Strafen sozusagen in den Mittelpunkt dieses Gesetzes gestellt wird.

Wir sollten vielmehr alle Stellungnahmen – nicht nur die, die heute hier im Hause geäußert worden sind – ernst nehmen und auch jene Stellungnahmen, die von verschiedener Stelle zu diesem Entwurf bereits abgegeben worden sind, durchleuchten und uns ernsthaft mit ihnen auseinandersetzen.

Ich nenne diesbezüglich nur zwei Beispiele, obwohl ich viele Stellungnahmen anführen könnte, die dazu eingegangen sind. Die Rechtsanwaltskammer sagt etwa: "Die beabsichtigten Maßnahmen sind überschießend, unklar formuliert und verfassungsrechtlich mitunter bedenklich."

Zweites Beispiel: Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie schreibt: "Vor Ergreifen von gesamtgesellschaftlich wenig akzeptierten, restriktiven Maßnahmen bei der Zurückdrängung der Schwarzarbeit" – das ist unser Anliegen – "sollten solche Maßnahmen überlegt werden, die zuvorderst einen positiven Anreiz für Erwerbstätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schaffen." – Meine Damen und Herren! Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt bei der weiteren Beratung dieses Gesetzes! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte daher ergänzen, daß wir der Kontrolle jenen Stellenwert beimessen, den sie haben soll. Kontrolle darf nicht und soll nicht immer in Strafen münden, sondern Kontrolle soll auch in eine Beratung und in Hilfestellungen münden.

Ich führe dazu ein ganz konkretes Beispiel an, etwas, was von uns auch in den letzten Wochen immer wieder gefordert worden ist. Im Arbeitnehmerschutzgesetz sind Kontrollen vorgesehen, und wenn jemand die Bestimmungen nicht einhält, kommt es sehr oft zu Strafen. Ich meine, wir sollten uns überlegen, ob wir nicht gerade im Zusammenhang mit der Behandlung dieses künftigen Gesetzes die Beratungstätigkeit, die Hilfestellung des Arbeitsinspektorates stärker in den Vordergrund rücken sollten. Das ist meines Erachtens ein sehr wichtiger Punkt, der im Zusammenhang mit einem solchen Gesetz mit überlegt werden sollte.

Zweiter, wichtiger Punkt ist die Nachbarschaftshilfe. Einige meiner Vorredner haben sie schon erwähnt. Ich möchte davor warnen, daß die Nachbarschaftshilfe durch dieses Gesetz beeinträchtigt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben uns vor einigen Monaten mit der Verschärfung des Vereinsgesetzes auseinandergesetzt. Diese hätte die Ehrenamtlichkeit in wichtigen Bereichen gefährdet. Wir haben daher davon Abstand genommen. Ich danke auch dem dafür zuständigen Minister, daß er von diesem ausgearbeiteten Gesetzentwurf Abstand genommen hat, daß er ihn hier im Hohen Hause nicht eingebracht hat.

Genauso ist es in der Frage der Nachbarschaftshilfe, die wir dringend brauchen. Ich habe, meine Damen und Herren vom Liberalen Forum, was das "Luxemburger Modell" betrifft, einige Bedenken. Damit kann man dieses Problem ganz sicher nicht lösen. Nachbarschaftshilfe muß ganz anders betrachtet werden, als das beim "Luxemburger Modell" der Fall ist. Ich möchte mich hier jetzt nicht mit der Definition des Wortes "Nachbarschaftshilfe" auseinandersetzen, aber die Frau Ministerin hat ganz richtig gemeint, daß man sich das sehr genau anschauen muß und daß das eine sehr sensible Frage ist. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Letzter Punkt: Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist dann problematisch, wenn es zu einem Mißbrauch von Sozialleistungen kommt. Das müssen wir auch in diesem Zusammenhang mit berücksichtigen. Es gibt den Mißbrauch von Sozialleistungen von zwei Seiten, und zwar zum einen, wenn jemand illegal beschäftigt wird. Ich kann auf keinen Fall dem zustimmen, was Herr Öllinger hier verlangt hat. Wer illegal beschäftigt wird, darf nicht bevorzugt werden. Das geht nicht! Das würde einen ganz massiven Eingriff in unser Rechtssystem bedeuten und würde denjenigen belohnen, der gegen Gesetze verstößt. (Abg. Öllinger: Gleichstellen!) Das heißt aber, daß wir sehr wohl darauf achten müssen, daß alle sozialversicherungspflichtig sind, die einer Erwerbstätigkeit, so wie das unsere Gesetze vorsehen, nachgehen.


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