Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 137

Genauso wichtig ist es aber zum anderen, daß echte Sozialleistungen nicht empfangen werden dürfen, wenn eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Arbeitslosenversicherung ist sicherlich ein Bereich, in welchem wir nicht jenen Zustand erreicht haben, der wünschenswert wäre, nämlich daß wirklich nur derjenige eine Arbeitslosenversicherungsleistung erhält, der Anspruch darauf hat, der arbeitslos ist, der keine Beschäftigung findet, der nicht arbeiten kann, der keine zumutbare oder keine geeignete Arbeit findet. Nur dieser darf den Schutz genießen, und es darf nicht grundsätzlich so sein, wie es heute immer wieder beobachtet werden kann.

Deshalb bin ich sehr dafür, daß diese Maßnahmen, die bereits eingeleitet worden sind, umgesetzt werden. Wir wissen, daß in den letzten zwei Jahren in wesentlich mehr Fällen der Bezug von Arbeitslosengeld eingestellt wurde, als das früher der Fall war, vor 1996, weil da schon ein Instrumentarium zu greifen begonnen hat.

Abschließend möchte ich feststellen:

Erster Punkt: Dieses Gesetz hat eine immense ordnungspolitische Bedeutung. Deshalb ist eine genaue Beratung und Auseinandersetzung mit allen Gruppierungen, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, geboten.

Zweiter Punkt: Es muß derjenige geschützt werden, der sich im Sozialversicherungsbereich, der sich im Bereich der Besteuerung korrekt verhält. Ein Schutzgesetz soll demjenigen dienen, der sich im Wirtschaftsleben korrekt verhält. Es darf wettbewerbsmäßig derjenige, der gegen Gesetze verstößt, nicht bevorzugt werden.

Dritter Punkt: Wir wenden uns dagegen, daß Österreich ein Polizeistaat wird, wenn dieses Gesetz kommt. Darin stimme ich mit allen überein, die sich dazu gemeldet und dieses Argument vorgebracht haben.

Vierter Punkt: Kontrolle muß auch Beratung einschließen. Kontrolle darf nicht ausschließlich zur Bestrafung führen.

Wenn wir all das berücksichtigen, so könnten wir, glaube ich, ein gutes Gesetz erarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Daß die Notwendigkeit besteht, der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, ist richtig. Frau Bundesminister, Sie haben Zahlen genannt, unter anderem eine Zahl von Professor Schneider, und zwar 233 Milliarden. Ich nenne Ihnen noch jene Zahl, die er für das Vorjahr ausgewiesen hat, nämlich 220 Milliarden. Das heißt, daß sich eine steigende Tendenz abzeichnet. (Abg. Öllinger: Da gehört Kriminalität auch dazu, und die hat mit Schwarzarbeit nichts zu tun!)

Immerhin ist das ein Segment der Schattenwirtschaft, die er anführt, und das ist auch, wie ich meine, bekannt. Es ist daher notwendig, dem entgegenzuwirken. Der Ansatz, wie dem entgegenzuwirken ist, ist allerdings unterschiedlich. Aber eines steht fest, Frau Bundesminister: Eine wesentliche Ursache für das Ausufern, für das Anwachsen des Steuerwiderstandes sind sicherlich die ständig steigenden Steuern, die ständig steigenden Abgaben. Sie wissen, daß wir in Österreich eine Abgabenquote in Höhe von 45,7 Prozent erreicht haben – Tendenz steigend! (Abg. Öllinger: Das stimmt gar nicht! Da müßte es in Skandinavien viel mehr Schwarzarbeit geben!)

Sie gehen her und wollen mit diesem Schwarzarbeitsgesetz dem entgegenwirken. Ihnen sind offensichtlich – und das ist eine Symptombekämpfung – die Ursachen hierfür egal. Das ist, Frau


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