Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 149

haben das andere Prinzip im Rahmen dieses TRIPS-Abkommens, bei dem es eigentlich mehr um die Privatisierung der Naturgüter geht und weniger um den Schutz des Eigentums.

Es gibt die berühmten Beispiele des Niem-Baumes, aber auch des Basmati-Reises, der gerade in Diskussion ist. Ein amerikanischer Konzern hat ein Patent darauf angemeldet, welches es beispielsweise den Indern mehr als erschweren würde, so wie bisher ihren Basmati-Reis unter diesem Namen zu verkaufen. Mich würde einfach interessieren: Gibt es aus Ihrem Ressort entsprechende Informationen dazu? – Es wird – das steht fest – nächstes Jahr dieses TRIPS-Abkommen, das heute hier beschlossen werden soll, in Diskussion stehen. Ich werde diesem sicher nicht zustimmen, weil ich es für wirklich schlecht halte. Ich glaube auch nicht, daß sich irgend jemand hier in diesem Hohen Haus darüber Gedanken gemacht hat, was dieses TRIPS-Abkommen eigentlich bedeutet.

Sie sind jetzt EU-Ratsvorsitzender, und ich nehme an, daß es eigentlich auch von seiten der EU eine Position zur Revision des TRIPS-Abkommens geben müßte. Mich würde gerade in Ihrer Funktion als EU-Vorsitzender der Wirtschaftsminister interessieren, welche Position Österreich vertritt, aber vor allem, welche Position die Europäische Union hinsichtlich dieser Revision nächstes Jahr einnehmen wird. Ich frage mich auch, ob dann die rechtliche Diskrepanz, die derzeit zwischen diesen beiden internationalen Verträgen herrscht, in irgend einer Weise bereinigt werden wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.57

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentgesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden, ist grundsätzlich zuzustimmen.

Diese Novelle ist notwendig geworden, sie geht auf einen Wunsch der Wirtschaft zurück, weil dabei insbesondere die Service- und Interventionsleistungen detaillierter geregelt werden. Es geht dabei um § 58a des Patentgesetzes. Trotzdem, Hohes Haus, kann man diese Bestimmung weiterhin nicht unkritisch sehen. Das Patentamt ist in Österreich eine Behörde und aufgrund der Teilrechtsfähigkeit eine juristische Person. Diese Teilrechtsfähigkeit ist begrenzt und ergibt sich aufgrund des Aufgabenkataloges aus dem Gesetz. Trotzdem ergeben sich jetzt noch aus meiner Sicht einige Fragen und zivilrechtliche Problemstellungen.

Erlauben Sie, daß ich diese kurz darstelle: Mich verwundert, daß bislang noch nicht daran gedacht worden ist, diesen Bereich der Teilrechtsfähigkeit in eine Kapitalgesellschaft auszugliedern. Ich frage mich, ob die Haftungsregelungen, die insbesondere Leitungsorgane treffen – hier richtet sich die Haftung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, nach § 1199 ABGB –, glücklich gewählt sind. Ich frage mich: Wie schaut es eigentlich mit der Insolvenzfähigkeit des teilrechtsfähigen Patentamtes aus? Ich frage mich auch: Warum wurde kein Mindesthaftungskapital vorgesehen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion über das Patentwesen muß daher gerade in diesen Fragen weitergehen. Die Diskussion muß aber auch unter europäischen Gesichtspunkten geführt werden. Wir haben nationale Patente in den Mitgliedstaaten, wir haben unterschiedliche Regelungen pro Mitgliedstaat. Wir haben, wie es meine Vorrednerin bereits angedeutet hat, ein europäisches Patent, das ist ein Bündelpatent, wobei der Anmelder bekanntgibt, in welchem Land das Patent gelten soll. Beim Münchner Patentamt gibt es jährlich zirka 90 000 Anmeldungen.

Daneben gibt es das Gemeinschaftspatent. Dieses Gemeinschaftspatent kann sich derzeit nicht durchsetzen. Das dürfte, wenn man sich das Grünbuch entsprechend durchliest, mit der Sprachenproblematik, mit dem Verwaltungsaufwand und auch mit offenen Rechtsfragen zusammenhängen. Denn es geht um die grundsätzliche Fragestellung: Wir haben nun in Europa eine ein


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