Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 150

heitliche Währung, aber wir haben es bis heute nicht geschafft, ein einheitliches System für den Schutz von Erfindungen zu schaffen. Daher stellt die Kommission zu Recht die Frage, ob der gewerbliche Rechtsschutz nicht besser durch Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes als durch ein Übereinkommen in den Griff bekommen werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Aus meiner Sicht würde ein Gemeinschaftsrecht für die Wirtschaft Vorteile schaffen. Daher bin ich etwas bedrückt, wenn ich mir die Diskussion auf der europäischen Ebene vor Augen halte.

Kollege Trinkl von der ÖVP hat noch davon gesprochen, daß die Patente für die Klein- und Mittelbetriebe sehr wichtig seien. Aber die Abgeordneten der Europäischen Volksparteien haben in der Diskussion, als es um die Klein- und Mittelbetriebe gegangen ist, als es darum gegangen ist, Erleichterungen bei diesem Gemeinschaftspatent durchzusetzen, im Europäischen Parlament beziehungsweise im Ausschuß dagegengestimmt. Es ging um die Frage, in welcher Amtssprache eingereicht werden soll, es ging um die Frage eines 50prozentigen Nachlasses. (Abg. Dr. Puttinger: Über 80 Prozent!) Ich muß schon sagen, ich war sehr überrascht darüber, daß die Mitglieder der Europäischen Volksparteien dem Antrag der Sozialdemokraten nicht folgen konnten.

Herr Bundesminister! Ich glaube, daß die heutige Diskussion weitergeführt werden muß, daß es uns auf europäischer Ebene gelingen muß, mit einer Stimme zu sprechen, insbesondere dann, wenn es im Rahmen der transatlantischen Verhandlungen um ein weltweites Patentwesen geht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haigermoser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.02

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, einige Eckpunkte die Statistik betreffend in aller Kürze darzulegen.

Meine Damen und Herren! Sie wissen genau, daß die Statistik insgesamt eines jener Unternehmungen – so sage ich es einmal – ist, die die Unternehmer in weiten Bereichen zur Weißglut bringen – natürlich unbeschadet des Faktums, daß die Statistik in entsprechender Form notwendig ist.

Vorweg gleich einmal die positive Botschaft: Wir Freiheitlichen stimmen der Änderung dieses Handelsstatistischen Gesetzes, Herr Bundesminister, zu, weil damit eine Verbesserung der derzeitigen Situation erreicht wird. Das heißt, daß im Verordnungsentwurf festgelegt wird, daß auskunftspflichtige Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen jährlich unter 50 Millionen Schilling liegen, von der Ermittlung des statistischen Wertes befreit sind. Das wäre einmal die positive Botschaft. Das habe ich auch im Ausschuß schon so dargestellt.

Als zweites darf ich sagen, daß wir auch dem Madrider Abkommen zustimmen, weil es für die österreichischen Markenanmelder Vorteile mit sich bringt und daher ein Schritt in die richtige Richtung ist. Soweit die positive Nachricht.

Faktum ist aber, Herr Kollege Trinkl, daß betreffend die gesamtstatistische Problematik laut Wirtschaftskammeraussage den Unternehmern der "Statistikkragen" platzt. Herr Bundesminister! Sie sind aber in Ihrer Verantwortung in der Bundesregierung zum Bundeskanzler zugeordnet und mitverantwortlich, daß ein einstimmiger Entschließungsantrag vom Juli 1997 zum Thema Statistikentlastungsoffensive bis dato seitens der Regierung nicht behandelt und umgesetzt wurde. (Abg. Dr. Trinkl: Was Farnleitner konnte, hat er heute hier vorgelegt!)

Das heißt also, das Parlament interessiert Sie nicht, Herr Bundesminister! Diese Regierung hat einen einstimmigen Beschluß gefaßt, und die Regierung ist nicht einmal säumig. Sie sagt, das geht mich nichts an. Sie schiebt das weg, in die unterste, tiefste Schublade. (Abg. Dr. Trinkl: Für alle Statistiken ist aber nicht der Wirtschaftsminister zuständig!)


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