Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 156

Für den Fall, daß Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse weiters über die Genehmigung des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in 1315 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben möchten, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Die Genehmigung ist damit erteilt.

Nun kommen wir noch zur Abstimmung, daß die Fassungen des Abkommens in französischer und spanischer Sprache gemäß Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, im Referat für den gewerblichen Rechtsschutz, aufliegen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG zur Prüfung rechtswidriger Vorgänge im Zusammenhang mit Genehmigung und teilweisem Bau (Wanne Stainach, Sallaberger Brücke) der "Ennsnahen Trasse" und daraus resultierende finanzielle Belastungen des Bundes; aussichtslose Klagsführungen des Bundes gegen Bürger/innen, die gegen diese rechtswidrigen Vorgänge Widerstand geleistet haben (1460 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 9. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Apfelbeck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.25

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzende des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses halte ich fest, daß dieser Unterausschuß in keiner Art und Weise seiner Kontrolltätigkeit nachkommen konnte. Es war diesem Ausschuß nicht möglich, eine wirkliche Prüfung im Sinne einer Kontrolle auszuüben.

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof ist das Hilfsorgan des Parlaments, und durch das Einsetzen dieses Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses übernimmt dieses Parlament selbst diese Kontrolle für diesen einen bestimmten Gegenstand der Prüfung. Und das heißt natürlich auch, daß jene Kontrollmöglichkeiten, die dem Rechnungshof zustehen, auch diesem Unterausschuß zustehen müssen, wie sie zum Beispiel die §§ 2 (1), 3 und 4 des Rechnungshofgesetzes vorsehen.

Daß Sie, meine Damen und Herren Kollegen dieses Unterausschusses, auch dieser meiner Meinung waren, geht klar daraus hervor, daß Sie im ersten Ausschuß, wo es um das Beschaffungswesen ging, den Antrag auf Aktenvorlage einstimmig beschlossen haben. Damals waren Sie sich Ihrer Rechte und Aufgaben voll bewußt. Dann hat aber der oberste Hüter der Demokratie hier im Haus eingegriffen und erklärt, dieser Ausschuß dürfe nur Berichte von den geprüften Stellen verlangen und keine Aktenvorlage! – Ich kann dies aus der Geschäftsordnung nicht ersehen, denn man muß meiner Ansicht nach zwischen einem Unterausschuß, der zu jedem Ausschuß, auch zu einem Rechnungshofausschuß, eingesetzt werden kann, und dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses, dem auch eine besondere Stellung zukommen muß, unterscheiden, Herr Abgeordneter Wurmitzer.


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