Mehrheit muß diesbezüglich entscheiden. Aber daß Sie die Entscheidungsmöglichkeiten einer Kontrollinstanz inhaltlich dermaßen entleeren, daß Sie zwar Leute, die nichts dazu sagen können, vor den Ausschuß holen, aber jene, die etwas dazu sagen könnten, nicht holen, und dann sagen, Sie hätten ohnedies alle gehört und es sei eben nichts dabei herausgekommen, das ist Hohn! Das ist blanker Hohn, und das lehnen wir vehement ab!
Ich sage Ihnen dies vor allem auch deshalb, weil, als sich die Menschen im Ennstal – jene Menschen, die Sie angeblich schützen wollen – dagegen gewehrt haben, daß man ihnen ohne gesetzliche Grundlage Grund und Boden weggenommen hat, und als sie dann die Baustellen besetzt haben, es in der Folge die Republik Österreich war, die über die Finanzprokuratur Studenten, Schüler, Bauern geklagt hat, und zwar um Streitwerte über Hunderttausende Schilling, um sie einzuschüchtern. Auch diesbezüglich ist im Ausschuß klar geworden, Herr Abgeordneter Lukesch ... (Abg. Dr. Lukesch: Schadenersatz! Darum ist es gegangen!) Das war Einschüchterung, und Sie wissen es auch! (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.)
Herr Abgeordneter Lukesch! Hören Sie einmal auf, das rein parteipolitisch zu sehen! Wie würden Sie reagieren, wenn man Ihnen Ihren eigenen Grund und Boden für einen Straßenbau wegnimmt, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu haben? Es mag sein, daß es im volkswirtschaftlichen Interesse und in einem gemeinschaftlichen Interesse, Herr Abgeordneter Kröll, notwendig ist, eine Enteignung durchzuführen – dafür gibt es diese Maßnahme mit gesetzlicher Grundlage auch, dafür ist sie festgelegt –, aber Privateigentum wird zu Recht geschützt, und zu Recht gibt es sehr, sehr restriktive Möglichkeiten, jemanden zu enteignen. Aber daß man dann in einer denkunmöglichen Gesetzesauslegung ... (Abg. Dr. Lukesch: Überlegen Sie sich die Bedeutung von Worten!)
Herr Abgeordneter Lukesch! Ich überlege die Bedeutung von Worten, seit ich in diesem Unterausschuß sitze, und ich sage Ihnen, ich weiß keinen Rat mehr dafür, wie man den Menschen in Österreich klarmachen kann, daß es eine parlamentarische Kontrolle in diesem Land noch gibt. Ich empfinde es als Hohn, daß Sie sich auf eine formale Position zurückziehen und nicht anerkennen wollen, daß das Vorgehen des Staates, das die Bürger im Ennstal zu Recht wütend gemacht hat, unrechtmäßig ist. Ich finde es einfach unverantwortlich von Ihnen, daß Sie zwar im Mietrecht beklagen, daß das Privateigentum eingeschränkt wird, aber auf der anderen Seite kein Wort der Kritik für eine Enteignung ohne gesetzliche Grundlage finden. Das ist in meinen Augen Diebstahl! Das ist ganz normaler Diebstahl! (Abg. Dr. Lukesch: Das ist falsch, was Sie sagen! Völlig falsch!)
Man kann doch nicht einfach Leute ihrer Rechte berauben und dann in einem Ausschuß nicht einmal die politische "Schneid" haben, Herr Abgeordneter Lukesch, zu sagen: Wer von unseren Leuten hat das getan? Und wenn es jemand getan hat und es kommt heraus, dann muß es daraus Konsequenzen geben! Aber Sie lassen diese Aufklärung nicht zu, und das ist der Vorwurf, den Ihnen die gesamte Opposition zu Recht macht, und deshalb ist dieser Minderheitsbericht auch so umfangreich. (Abg. Dr. Lukesch: Er ist falsch! – Abg. Wurmitzer: Er ist falsch!) Nein, er ist nicht falsch, Herr Abgeordneter, und Sie wissen das. (Abg. Dr. Lukesch: Ganz einseitig!)
Dann sagen Sie mir einen Enteignungsbescheid, der aufrechtgeblieben ist. Herr Abgeordneter Wurmitzer! Sagen Sie mir einen Enteignungsbescheid, der aufrechtgeblieben ist. (Abg. Wurmitzer: Er ist trotzdem falsch!) Sie wissen, daß die Höchstgerichte diese samt und sonders aufgehoben haben und daß wir damit gleich zu einem nächsten Problem kommen, nämlich zu den Geldern, die jetzt schon überwiesen worden sind und noch immer auf irgendwelchen Privatkonten "herumkugeln", obwohl die Enteignungen aufgehoben worden sind. Aber, Herr Abgeordneter Lukesch, ich komme noch einmal zu dem Faktum zurück, daß es zu einer eklatanten Eskalation im Ennstal geführt hat, daß man von seiten des Staates aus politischen Gründen einfach etwas durchdrücken wollte, ohne die gesetzlichen Grundlagen dafür zu haben. (Abg. Dr. Lukesch: Falsch!) Und das ist der Vorwand ... (Abg. Dr. Lukesch: Genau das ist falsch, Herr Abgeordneter!)