Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch
(fortsetzend): Genau das ist die Rechtsauffassung, die der Hausverstand nahelegt, die aber – das sage ich doch, Herr Barmüller – vom Verfassungsgerichtshof mangels rechtlicher Fundierung zurückgewiesen wurde. Aber man kann doch nicht den Behörden, den Beamten oder den verantwortlichen Politikern in diesem Zusammenhang schuldhaftes rechtswidriges Verhalten vorwerfen! In Wirklichkeit geht es um einen Unterschied in der Rechtsmeinung, wie es nun einmal unterschiedliche Beurteilungen eines Sachverhaltes geben kann. Das ist auch in der Wissenschaft so, und auch bei der Erstellung von Gutachten werden die unterschiedlichsten Gutachter immer wieder zu den verschiedensten Ergebnissen kommen. Das soll einmal im Hinblick auf diese Rechtswidrigkeit festgehalten werden!Es stellt sich Ihnen ein weiteres Problem, und da spreche ich Sie wieder als Jurist an: Wenn es tatsächlich so wäre, daß rechtswidrige Weisungen erteilt worden wären – von wem auch immer, von einem Vorgesetzten oder von einem Politiker; im Ausschuß ist das jedoch nicht festgestellt worden –, wenn es also solche Weisungen gegeben hätte, und wenn diese rechtswidrig gewesen wären, dann hätte der pragmatisierte Beamte von vornherein die Befolgung dieser Weisung zurückweisen müssen. Denn das ist Teil seiner Treuepflicht und ist ihm nach dem Beamtendienstrecht vorgeschrieben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller.)
Das ist nicht vorgekommen, daher wollen Sie den Leuten einreden, daß es rechtswidrige Weisungen gegeben habe, und die Beamten seien zu blöd, das zu erkennen, oder würden vor den Vorgesetzten herumkriechen und nicht die Zivilcourage haben zu sagen: Ich nehme keine rechtswidrige Weisung entgegen! – Das sind pragmatisierte Beamte! Die würden das auf jeden Fall sagen. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Petrovic.) Die haben es nicht notwendig, von Wabl als parteiabhängig und Parteigänger irgendeiner Partei bezeichnet zu werden, wie es Herr Wabl permanent getan hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Ich setze fort: Was mich an der Haltung des Liberalen Forums und auch an der Haltung der Freiheitlichen Partei besonders irritiert hat ... (Zwischenruf des Abg. Smolle.) Zunächst, Karel Smolle, sage ich dir etwas: Es hat mich nicht gewundert, daß der steirische LIF-Abgeordnete Barmüller seinen Sitz in diesem Unterausschuß an dich, den Kärntner Slowenen, abgetreten hat. Im Wahlkampf in der Steiermark hat das Liberale Forum nämlich diese Karten mit der Aufschrift "Liber Ennsnahe Trasse" – "Liber" ohne "ie", vielleicht um irgendwie an das LIF zu erinnern – verteilt. So hat man sich in der Steiermark gegeben, und du mußt jetzt die Kastanien für Barmüller aus dem Feuer holen! (Beifall bei der ÖVP.)
Kollegen Grollitsch möchte ich auch noch etwas sagen: Er hat im letzten Ausschuß einen einzigen Satz besprochen und vorgeschlagen, diesen Satz zu ändern. Sie, Herr Smolle, haben das übrigens auch vorgeschlagen. Wir sind auf die Änderung diesen einen Satzes nicht eingegangen. Und plötzlich sind beide Oppositionsparteien, Freiheitliche und Smolle, auf den inhaltlich völlig anders geschriebenen Bericht des Herrn Wabl draufgegangen. So ist es Wabl gelungen, daß tatsächlich der Schwanz mit dem Hund gewedelt hat und nicht umgekehrt. Ich gratuliere ihm! (Beifall und Heiterkeit bei der ÖVP.)
Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren: Ich habe sehr viel gelernt in diesem Unterausschuß. Das Ergebnis hat schon ein anderer vor mir beschrieben, als er sagte, es sei unbefriedigend, daß die Bundesstraßenverwaltung bei der Verwirklichung von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen von der freiwilligen Einwilligung aller Grundbesitzer abhängig ist. – Das war die Meinung des Rechnungshofes aus dem Jahre 1993, und diese hat sich hier wieder bestätigt: Wir sollten daher entsprechende Änderungen im Interesse der vom Verkehr geplagten und vom Verkehr auch verunsicherten Bevölkerung im Ennstal vornehmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.20
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Es hat sich jetzt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. (Abg. Smolle: Ich melde mich auch zu einer tatsächlichen Berichtigung!) Herr Abgeordneter Smolle! Ich nehme Sie auch ad notam für eine tatsächliche Berichtigung gleich danach.