Meine Damen und Herren! Nun zur rechtlichen Situation – und deswegen auch die Empörung der Opposition und auch meine Empörung –: Ich verspreche Ihnen, daß es mit diesem Ausschuß nicht sein Bewenden haben wird, ganz sicher nicht! Das geht weiter! (Beifall bei den Grünen.)
Sie sagen im Hinblick auf die Rechtswidrigkeiten: Was hätten wir denn tun sollen? Wir wollten ja eh nur ein bisserl enteignen, um dann wieder Naturschutzmaßnahmen zu treffen. – Natur aus zweiter Hand: nachdem Sie versucht haben, quer durch die Iriswiesen zu gehen, nachdem Sie einen Schwarzbau mitten in die Landschaft gestellt haben, ebenso eine wasserdichte Wanne, gefüllt mit Wasser. Das sind die Bauwerke, die Sie dort ohne Genehmigung errichtet hätten! Hätte irgend jemand von der Opposition so etwas im privaten Bereich gemacht, dann würde ich gerne wissen, was bei entsprechenden Verfahren passiert wäre!
Herr Abgeordneter Lukesch! Einmal mehr zur Rechtsstaatlichkeit: Was halten Sie von einem Bundesland, was halten Sie von einer Landeshauptfrau – damals in der Funktion einer Landesrätin –, die in ihren Schubladen zwei Gutachten hat, zwei Gutachten vom Büro Zottl & Erber mit gleichem Datum – gleiches Datum! –, jedoch mit völlig unterschiedlichem Inhalt? Zwei Gutachten, völlig identisches Datum, allerdings ein anderer Inhalt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.)
Das können Sie nicht nachvollziehen, weil Sie eben Auskunftspersonen wie Herrn Dr. Hauser und den Herrn Umweltanwalt, ja sogar ihre eigene Volksanwältin nicht geladen haben. Sie hätten Ihnen das genau gesagt. Ich habe diese Gutachten gelesen, Sie offenbar leider nicht, Herr Lukesch (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Lukesch), weil Sie nicht hören und nicht sehen wollten. In diesem einen Gutachten, das der Realität entspricht, steht: Diese Trasse ist hochwassergefährdet. Nach dem HQ 30 ist diese Trasse hochwassergefährdet. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist Ihre eigene Meinung! Lesen Sie die Beilage!)
Da dieses Gutachten eben genau zu dem Ergebnis geführt hätte, welches der Verfassungsgerichtshof letztendlich auch erarbeitet hat, brauchte die nunmehrige Landeshauptfrau ein zweites Gutachten aus der Schublade, worin dann jedoch etwas anderes stand. Da ging man nämlich von einem fiktiven Ausbauzustand der Enns aus, von einem Ausbauzustand, der nicht der Realität entspricht. Es ist ein Gutachten, wobei der Gutachter wußte, daß er eine Phantasiesituation schildert, die nicht der Realität entspricht.
Die Konsequenz ist nicht nur eine juristische, es ist nicht nur so, daß das Ganze rechtswidrig ist, daß Sie zu Unrecht versuchen, die Opposition zurückzudrängen, sondern diese Konsequenz wäre sogar eine lebensgefährliche gewesen. (Abg. Dr. Lukesch: Geh bitte!) Sie haben bewußt in Kauf genommen, eine hochwassergefährdete Trasse zu bauen – keine Ennsnahe, sondern eine "Ennsnasse" Trasse. Sie hätten bewußt in Kauf genommen, daß dort bei entsprechender Witterungssituation möglicherweise Menschen in eine Aquaplaningsituation hineinrasen. Das hätten Sie in Kauf genommen! Es war Ihnen wert, diese lange zuvor getroffene politische Entscheidung durchzuziehen. Dafür hätten Sie sogar in Kauf genommen, daß Menschen in Lebensgefahr geraten. Da hört sich wirklich alles auf! Da hört sich wirklich alles auf, Herr Abgeordneter Lukesch! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ein Allerletztes noch dazu: Es sind wirklich bewußt falsche Gutachten verwendet worden, und zwar von einer Frau, die heute Landeshauptfrau ist. Das ist ein harter Vorwurf, aber er stimmt. Ich habe diese Gutachten selbst gelesen. Ich war auch entsetzt und schockiert darüber. (Beifall bei den Grünen.)
Ein Allerletztes: Von heute morgen an ... (Abg. Wurmitzer: Das ist die Unwahrheit!) – Lesen wir die Gutachten gemeinsam, Herr Abgeordneter Wurmitzer, und dann werden Sie mir erklären, wieso das Büro Zottl & Erber mit gleichem Datum zwei verschiedene Gutachten vorlegt. Ich bezeichne das als eine bewußte Beugung des Rechtsstaates. Diese Beugung des Rechtsstaates haben Sie und Ihre steirischen Parteifreunde zu vertreten und niemand anderer. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Lukesch: Sie haben die Ungeheuerlichkeit, hier Unwahrheiten zu verbreiten!)