Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 200

merkt man, daß diese Möglichkeit – die Methode des amtswegigen Preisverfahrens – sehr wohl Sinn hat.

Das Argument der Frau Ministerin, daß Qualität ihren Preis hat, stimmt nur zum Teil, denn wir haben dann, als diese amtswegigen Preisverfahren durchgeführt worden sind, gesehen, daß sehr wohl eine Preisdämpfung möglich wäre.

Man könnte sehr viel mehr zu diesem Bericht sagen, aber ich möchte mich auf das wirklich Wesentliche beschränken.

Punkt 2: die Chefarztbewilligungen. Wir wissen, daß gewisse Medikamente in Österreich chefarztpflichtig sind, und zwar nach der Faustregel: sehr begehrliche oder sehr teure Medikamente. Eine Querschnittsprüfung durch den Rechnungshof hat gezeigt, daß diese Richtlinien des Hauptverbandes sehr oft umgangen werden oder schwer durchführbar sind.

Ein Beispiel: In einer entlegenen Ortschaft benötigt ein Patient ein bestimmtes Medikament, er geht zum Arzt, bekommt das Rezept und erhält das Medikament in der Apotheke. Im nachhinein erst gibt es dann den Stempel vom Chefarzt. – Ich glaube, das kann es nicht sein, und so war es auch nicht gewollt. Daher muß man sich überlegen, ob man da oder dort diese chefarztlichen Pflichten und Kontrollen nicht in einen anderen Bereich verlagern könnte. Es gibt ein Beispiel in Vorarlberg, wo positive Listen erstellt wurden, aus denen ganz klar ersichtlich ist, welche Medikamente pauschal – ohne Chefarztpflicht – für den Versicherten zugelassen sind.

Es gäbe noch sehr viele Beispiele dazu. Ich möchte nun aber auf ein nächstes Problem eingehen: auf das Rezepturrecht der Krankenanstalten. Dazu meint der Rechnungshof auch – ich weiß, das ist sehr umstritten und wird auch viel diskutiert –, daß man den Krankenanstalten das Rezepturrecht geben sollte, denn es kommt ja sehr oft vor, daß ein Patient, der im Krankenhaus war, nach Hause kommt und vom Arzt ein Medikament, das er im Spital bekommen hat, verlangt; der Arzt gibt es ihm im Regelfall, und im nachhinein soll das dann sanktioniert werden. Auch da, glaube ich, sollten wir mehr Flexibilität verlangen. Man könnte also Verhandlungen über die Einhaltung der Richtlinien über die ökonomische Verschreibeweise führen und darüber hinaus den Krankenanstalten das Rezepturrecht geben.

Die Bandbreite der Kostenbeiträge ist heute schon diskutiert worden. Da gibt es Gott sei Dank schon einige Bestrebungen zur Vereinheitlichung, einiges wartet noch im Wartesaal. Ich bin guter Dinge, Frau Ministerin, daß wir auch da weitere Schritte setzen werden können.

Nun zu dem Thema, das Frau Abgeordnete Motter im Ausschuß angesprochen hat: Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht. Die ÖVP bekennt sich zum Prinzip der Pflichtversicherung, weil erstens jeder Mensch, unabhängig von seinem sozialen Status, einbezogen ist – ohne Rücksicht auf Risken. Zweitens besteht zwar keine Wahl, aber der einzelne ist auch keiner Willkür ausgesetzt. Drittens ist es nachweisbar, daß in unserem System die Verwaltungskosten weitaus niedriger sind als in dem vom LIF propagierten Versicherungspflichtsystem.

Es gibt in diesem Zusammenhang ja ein weiteres Thema: die Diskussion, ob man Versicherungsträger zusammenlegen soll oder nicht. Dazu gab es 1992 die Häussermann-Studie mit 907 empfohlenen Maßnahmen. 706 dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Einige davon befinden sich in Umsetzung. Die Sozialversicherungsträger haben sich in Richtung Bürgerfreundlichkeit verändert.

Abschließend möchte ich sagen: Ich glaube, die Prüfung des Rechnungshofes war berechtigt. Es gab und gibt immer noch immense Einsparungspotentiale. Die ÖVP bekennt sich zum System der Pflichtversicherung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. Wünschen Sie eine bestimmte Zeit eingestellt? (Abg. Dr. Gabriela Moser: 3 Minuten! Wegen der Kollegin Langthaler!) – Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


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