Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 219

ganz klare Positionen vorzugeben und die Spielregeln festzulegen, unter welchen Rahmenbedingungen man diesen Emissionshandel zulassen kann. Unsere Position ist klar. Wir sagen: 70 Prozent der Reduktionsmaßnahmen müssen im eigenen Land getroffen werden, 30 Prozent sollen für die sogenannten flexiblen Maßnahmen, auch für den Emissionshandel, freigegeben werden.

Ich persönlich glaube nämlich, daß man, wenn die Spielregeln ordentlich formuliert sind, mit Emissionshandel tatsächlich auch vernünftige Reduktionen erreichen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zu einem Technologietransfer gerade nach Osteuropa, aber auch in die Entwicklungsländer, leisten kann. Ich bin bei bestimmten Spielregeln eindeutig für diesen Emissionshandel. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen festgelegt werden, und da vermisse ich eine einheitliche Position der Europäischen Union. Wir wissen, daß die Briten und die Niederländer diesbezüglich eine weit liberalere Auslegung haben als Länder wie Deutschland und Frankreich.

Ganz kurz zur österreichischen Situation: Man kann auf internationalen Konferenzen viel reden und verhandeln und ein schönes Protokoll nach Hause bringen. Wesentlich ist dann aber, was tatsächlich wie umgesetzt wird. Österreich hat sich zu relativ rigiden Maßnahmen entschlossen, hat aber bisher praktisch überhaupt nichts umgesetzt. Aus meiner Sicht wären vor allem zwei Maßnahmen notwendig: Erstens eine Kompetenzbereinigung in Österreich, das heißt eine wirkliche Stärkung des Umweltressorts im Bereich der Energiekompetenzen, damit der Umweltminister auf diesen internationalen Konferenzen nicht nur schön reden, sondern zu Hause tatsächlich etwas umsetzen kann, und zweitens eine Ökosteuerreform, die diesen Namen verdient. Denn es wäre wirklich fatal, wenn Österreicher der deutschen Entwicklung und darüber hinaus der Entwicklung in Europa nicht sehr schnell folgt und nicht sehr schnell eine Ökologisierung vornimmt, die entsprechende ökonomische Anreize bietet, daß tatsächlich weniger fossile Energieträger eingesetzt werden und mehr erneuerbare Energie zur Verfügung gestellt wird.

Ich habe noch Redezeit! Ich merke, daß das Thema für viele Abgeordnete sehr spannend ist. Das sehe ich an den Gesichtern. Der Abgeordnete Khol schläft schon ein. (Abg. Dr. Khol: Tatsächliche Berichtigung: Ich schlafe nicht!) In den paar Minuten an Redezeit, die ich noch habe, möchte ich ... (Abg. Dr. Fekter: Sie sprechen eben so, daß man einschläft!) Nein! Ich glaube eher, daß dieses Thema um diese Stunde für Sie nicht mehr so spannend ist, wie es eigentlich sein sollte. Internationale Konferenzen haben leider oft den Nachteil, daß deren Inhalt den Abgeordneten in den nationalen Parlamenten erst dann bewußt wird, wenn dieser auch hier unmittelbar in Verhandlung steht. Das spannende daran ist, daß das, was Sie hier alle in zwei, drei Jahren betreffen wird, jetzt in den nächsten Tagen in Buenos Aires ausformuliert werden wird. Und ich bin froh, daß der Umweltminister einen sehr positiven Punkt hier im Parlament eingeführt hat, daß er nämlich tatsächlich Abgeordnete von jeder Fraktion in der Delegation nach Buenos Aires mitnimmt, sodaß wenigstens einige wenige Abgeordnete dort dabei sein werden und dann hoffentlich mit großem Enthusiasmus die folgenden Maßnahmen hier im Hohen Haus umsetzen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages: Änderungen der Liste in Anlage I zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in 1399 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Staatsvertrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Staatsvertrag wurde einstimmig genehmigt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.


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