Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 19

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Frau Abgeordnete! Eine Verlängerung der Studiendauer auch für die Studierenden am Mozarteum ist derzeit keineswegs ins Auge gefaßt oder eine notwendige Folge der problematischen Bauzustände des nicht mehr ganz neuen Baus aus den siebziger Jahren.

Es ist vielmehr mit vereinten Kräften des Wissenschaftsministeriums, des Amtes der Salzburger Landesregierung und anderer – nicht zuletzt auch etwa der Festspiele in Salzburg und des Mozarteums selbst – gelungen, den Studienbetrieb so aus jenem Gebäude auszulagern, in dem derzeit ein Studienbetrieb nicht stattfinden kann, daß er in diesen Tagen wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann, allerdings unter erschwerten Bedingungen.

Es besteht nunmehr die Absicht, die erforderlichen Arbeiten zur abschließenden Untersuchung der Gesundheitsgefährdung, ihres Grades und ihrer Ursachen so rasch wie möglich und trotzdem so profund wie möglich fortzuführen, um möglichst rasch zu einer definitiven Entscheidung zu kommen. Aber wir werden alle Möglichkeiten der Flexibilität nützen und ausschöpfen, die notwendig sind, um für die Studierenden und Lehrenden am Mozarteum Bedingungen zu schaffen, die nicht zu einer Studienverlängerung und vor allem zu keiner weiteren allfälligen Gesundheitsbeeinträchtigung führen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schöggl, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! "Evaluation" war eines der meistgebrauchten Schlagworte im Zusammenhang mit der Studienreform, und diese Studienreform ist sicher eines der wichtigsten Vorhaben im wissenschaftlichen Bereich, die derzeit laufen.

Meine Frage ist: Welche Evaluierungsergebnisse liegen nach Ihrem Kenntnisstand vor, und wie ist gewährleistet, daß die Evaluierungsergebnisse, insbesondere die aus dem studentischen Bereich, in die Studienpläne eingebaut und entsprechend berücksichtigt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Sie wissen zweifellos, daß die Evaluierung, die wir mit einer entsprechenden Verordnung vom 8. August vorigen Jahres eingeführt haben, im wesentlichen eine Evaluierung innerhalb der Universitäten und mit universitärer Verantwortung für die Umsetzung der dort allenfalls erkennbaren Ergebnisse ist.

Sie ist daher keine Evaluierung, die primär an das Ministerium oder überhaupt an das Ministerium zu liefern ist.

Ich habe gleichwohl von manchen Universitäten Evaluierungsergebnisse erhalten, die deutlich erkennen lassen, daß – soweit diese Universitäten nicht erst voriges Jahr damit begonnen haben, sondern auch schon in früheren Jahren entsprechende Evaluierungsschritte gesetzt haben – Verbesserungen in manchen Dimensionen schon vorhanden sind.

Das heißt, jene Universitäten, denen bewußt ist, daß Qualität für sie zunehmend zu einem Etikett werden wird, das sowohl den Wert der Abschlüsse ihrer Studierenden als auch das Interesse zusätzlicher Studierender am Studienbeginn oder an der Fortsetzung des Studiums an der jeweiligen Universität bestimmt, jene Universitäten, die das bereits erkannt haben, machen überhaupt kein Geheimnis sowohl aus ihren Schwächen als auch aus ihren Stärken.

Ich habe gerade in den letzten Tagen mit großem Vergnügen zum Beispiel die Evaluierung einer Fakultät der Universität Innsbruck gelesen. Dort haben sie in die Evaluierung auch Absolventen mit einbezogen, und ich muß sagen, das halte ich für außerordentlich gescheit.


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