Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 26

nen, sodaß Betroffene nicht ausreichend versorgt sind, entsprechende verteilungsgerechte Lösungen finden werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Silhavy stellt die nächste Frage.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Bundesministerin! Da der Familienlastenausgleichsfonds Überschüsse aufweist, frage ich Sie: Wie könnten Ihrer Ansicht nach diese Mittel vor allem unter dem Aspekt einer besseren Förderung der Beschäftigung von Frauen verwendet und eingesetzt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich konnte zuerst schon darauf verweisen, daß die Situation für Alleinerziehende meiner Meinung nach nicht befriedigend ist. Daher glaube ich, daß diese Gruppe spezifisch zu unterstützen ist, falls wir Spielräume im Rahmen des Familienlastenausgleiches haben sollten. Da darüber hinaus das Karenzurlaubsgeld seit einiger Zeit nicht erhöht werden konnte, sollte man meiner Ansicht nach einer Erhöhung des bestehenden Karenzurlaubsgeldes absolute Priorität einräumen, wenn solche Spielräume entstehen.

Ich möchte aber auf der anderen Seite auch darauf verweisen, daß gerade für die Frauenbeschäftigung die Frage der Lohnnebenkosten eine nicht unwesentliche Frage ist und der Familienlastenausgleich eine nicht unwesentliche Belastung bei den Lohnnebenkosten darstellt. Ich glaube daher, daß es sinnvoll ist, daß im Rahmen der Steuerreformdiskussion diesem Aspekt besondere Bedeutung beigemessen wird und dies auch in Betracht gezogen wird.

Darüber hinaus darf ich Sie davon informieren, daß die Regierung im vergangenen Jahr in Aussicht genommen hat, im Jahr 2000 die Bemessungsgrundlage für die Berücksichtigung der Ersatzzeiten in der Pension für die Karenzzeiten anzuheben. Hiezu sind aber auch zusätzliche Mittel erforderlich. Ich glaube, daß dem die absolute Priorität einzuräumen ist, weil damit auch sichergestellt ist, daß Frauen in Zukunft eine bessere Chance haben, die erhebliche Lücke in den Pensionsansprüchen zwischen den Männern und den Frauen etwas zu verringern. (Beifall der Abg. Binder.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin.

Die nächste Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Feurstein.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Bundesministerin! Ich möchte Sie folgendes fragen:

227/M

Sind Sie für eine Weiterentwicklung der Abfertigungsregelungen in Richtung mehr Vorsorge für die Arbeitnehmer?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich glaube, daß es recht wichtig war, daß die Frage der Abfertigung wieder einmal thematisiert wurde. Für mich hat die Abfertigung mehrere Funktionen: Zum einen ist sie ein praktisch aufgeschobenes Entgelt, die Abfertigung hat eine Kündigungsschutzfunktion, sie hat auch die Funktion, als Überbrückung zu gelten, wenn jemand aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wird. Zum anderen hat sie aber auch die Funktion einer zusätzlichen persönlichen Pensions- und Altersvorsorge, wenn jemand die entsprechende Entscheidung für sich trifft.

Die Abfertigung weist aus meiner Sicht derzeit aber auch einige Mängel auf. Ich sehe die Mängel darin, daß kein Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung besteht, daß kein lineares Anwachsen gegeben ist und daß insbesondere saisonale Beschäftigungen de facto nicht berücksichtigt werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite