Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 27

Ich glaube daher, daß es sinnvoll ist, das Abfertigungsrecht zu überarbeiten, daß es aber wichtig ist, es der autonomen persönlichen Entscheidung zu überlassen, inwieweit die Abfertigung auch für eine Pensionsvorsorge verwendet wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Ministerin! Sie wissen, daß die ÖVP einen Vorschlag unterbreitet hat, der einerseits ein lineares Anwachsen der Abfertigung vorsieht, andererseits aber auch gerade diese Altersvorsorge ganz stark betont, so wie dies in anderen Staaten bereits der Fall ist. Ich erinnere daran, daß es EU-Staaten gibt, in denen 60 bis 70 Prozent der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch auf eine Betriebspension haben. In der Schweiz sind dies bereits 90 Prozent, bei uns in Österreich 10 Prozent.

Wir glauben daher aus unserer Sicht (Ruf: Frage! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – ja, ich komme schon zur Frage –, daß das eine neue Alternative wäre. Sind Sie bereit, mit uns über diese neue Alternative, die wir bereits vorgestellt haben, auch entsprechende Gespräche zu führen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie kennen mich lang genug, um zu wissen, daß wir immer wieder bei jedem Thema gesprächsbereit waren und letztlich auch immer wieder versucht haben, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Ich möchte in der Frage der Pensionen jedoch betonen, daß für mich die staatliche Versorgung, die erste Säule unseres Pensionssystems, absolute Priorität hat. Aber ich war recht stolz, hier in diesem Parlament gewesen zu sein, als wir auch das Pensionskassenmodell verabschiedet haben, das Betriebspensionsgesetz diskutiert und gemeinsam beschlossen haben, und ich sehe daher eine sinnvolle Ergänzung in diesen Systemen. Ich glaube aber, daß zu betonen ist, daß eine Erweiterung in diesem Bereich nie zu Lasten der ersten Säule gehen darf.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Grünen sind für eine Abfertigungsneuregelung, die Mobilität und Entscheidungsfreiheit fördert. Können Sie sich vorstellen, Frau Bundesministerin, daß die Abfertigung in Zukunft auch so konzipiert wird, daß sie nicht nur eine Überbrückungsfunktion beim endgültigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben hat, sondern auch beim vorübergehenden Ausscheiden, also etwa bei Erziehungs- oder Bildungskarenz?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich glaube, daß man alle diese Varianten in die Diskussion mit aufnehmen sollte, und ich kann auch einem sogenannten Rucksackprinzip, also daß man die Abfertigung immer mitnimmt, viel abgewinnen. Meiner Meinung nach wäre es sicher sinnvoll, in der Abfertigungsdiskussion Lösungen anzustreben, wie sie zum Beispiel hinsichtlich der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse bestehen.

So kämpfen wir derzeit darum, für den Bereich des Tourismus eine ähnliche oder möglichst gleichwertige Lösung zu finden, weil gerade dort die Beschäftigten nie in den Anspruch einer Abfertigung kommen. Ich bedauere es sehr, daß die Kollektivvertragsverhandlungen trotz Unterstützung auch der öffentlichen Hand keine Fortschritte erzielen, und ich sehe – wenn ich vielleicht noch auf die jetzige Diskussion zu sprechen kommen kann – in dem ÖVP-Vorschlag einen Mangel darin, daß bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen, also gerade bei saisonaler Beschäftigung, dezidiert ausgenommen ist, daß dieser Anspruch entstehen soll.

Ich glaube, hier gilt es, eine umfassende Diskussion zu führen und dafür zu sorgen, daß gerade jene, die bisher nicht von den Ansprüchen profitieren konnten, weil sie keine durchgängigen


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