Das ist die Wahrheit! Die SPÖ hat etwa den "Vorwärts"-Verlag genommen; nach 50 Jahren, so höre ich, prüft die Partei nun endlich die Verdachtsmomente – und die ÖVP die Vorgänge rund um das Springer Schlößl, wo ihre Akademie untergebracht ist. Eine Entschädigung für die zerstörten Anwesen wurde verweigert.
Es gibt eine Vielzahl von Vermögen, das sich diese Parteien, SPÖ und ÖVP, einverleibt haben, und sie denken bis heute nicht daran, irgendeine Entschädigung zu leisten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: Da war nichts davon in der Rede von Herrn Khol!) – Davon war nichts in der Rede!
Es ist wirklich kein Wunder, wenn dann in einer österreichischen Zeitschrift, nämlich in der zitierten Erstausgabe des "Format" folgende Karikatur erscheint: Zwei mit Zylindern versehene schwarze SPÖ- und ÖVP-Gestalten, bepackt mit einem Rucksack, schleichen sich als Diebe davon und eignen sich jüdisches Vermögen an.
Herr Kollege Cap! Ich hätte mir auch kritische Worte von Ihnen erwartet und nicht nur, daß Sie sagen, wir sollten das Ganze untersuchen, es sei unverständlich. Sie wissen aufgrund Ihres Bildungsstandes genau, welche Gründe damals dafür ausschlaggebend waren, daß keine rasche Rückstellung stattgefunden hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich befasse mich jetzt spezifisch mit dem Gesetz, insbesondere mit dem Kunstgegenstände-Rückstellungsgesetz. Ich habe bereits im Ausschuß auf zwei Bereiche verwiesen, die meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich sind; ein Bereich ist moralisch in jedem Fall bedenklich. Und ich habe mich schon über die Haltung von SPÖ und ÖVP in dieser Frage gewundert.
Im Kunstgegenstände-Rückstellungsgesetz ist essentieller Bestandteil und Anspruchsvoraussetzung für die Rückgabe der Kunstgegenstände und der Bilder deren Existenz. Das ist auch logisch, denn nur das, was vorhanden ist, kann zurückgegeben werden. Es stellt sich aber die Frage: Was ist mit jenen Kunstgegenständen – es sind erst 30 Prozent erfaßt, und ich garantiere Ihnen, es wird eine Vielzahl von Kunstgegenständen geben –, die nicht mehr vorhanden sind, die beispielsweise verkauft, vertauscht oder sonst abhanden gekommen beziehungsweise, wie es in der unschönen Behördensprache heißt, in Verstoß geraten sind? – Für diese ehemaligen Eigentümer gibt es nichts, die sollen leer ausgehen.
Ich verstehe nicht, daß man sagt: Ihr könnt eure Bilder haben, wir haben ohnedies so viele im Kunsthistorischen Museum, wir haben ohnedies eine stolze Sammlung von Bildern von Rembrandt, Hals und so weiter, wir haben die Sammlung der Holländer, ihr könnt zurückhaben, was da ist, aber zahlen wollen wir jenen, deren Bilder nicht mehr vorhanden sind, nichts! – Das ist eine Haltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ich nicht nachvollziehen kann.
Ein anderer Punkt betrifft die Außerkraftsetzung der Anwendung des Ausfuhrverbotsgesetzes. Es wurde zu Recht davon gesprochen, daß es bei diesem Gesetz um keine Wiedergutmachung geht, denn es gibt leider Gottes Dinge, die nicht mehr wiedergutzumachen sind. Es geht also um eine schadenersatzrechtliche Restitution, die aber jetzt natürlich nur pro futuro wirkt. Wir schreiben jetzt das Jahr 1998. Es soll das Ausfuhrverbotsgesetz außer Kraft gesetzt werden, damit die Bilder nicht nur in Österreich zurückgegeben werden, sondern von den Betroffenen dann auch ausgeführt werden können.
Ich habe bereits im Ausschuß die Auffassung vertreten, daß es da eine Ungleichbehandlung geben könnte, und ich hätte mir erwartet, daß man eine gerechte Lösung findet, die mit der Gesetzeslage kompatibel ist. Diese Kompatibilität wäre erst dann zustande gekommen, wenn man das Ausfuhrverbotsgesetz novelliert hätte, das dann gleichermaßen auch für Österreicher und hier für zu Entschädigende zur Anwendung gekommen wäre. Es besteht nämlich jetzt schon die Gefahr, daß viele sagen, damit werde neues Unrecht geschaffen, wenn etwa Familien der österreichischen Altaristokratie, die ihre Schlösser nicht mehr erhalten können, nicht in der Lage sind, ihre Bildersammlungen zu verkaufen, und die Frage stellen, wieso sie dies nicht dürfen. Da besteht schon ein historischer Unterschied, das ist überhaupt keine Frage; aber wir schreiben jetzt das Jahr 1998. Eine Gleichheit, eine verfassungsrechtliche Gleichheit, die allen Genüge