Es ist überhaupt keine Frage, daß natürlich auch das Stimmverhalten in der Regierung nicht geheim, sondern öffentlich ist. Und ich glaube, daß ähnlich wie in den Vereinigten Staaten vor 150 Jahren und in der Bundesrepublik Deutschland vor 30 Jahren auch in Österreich in diesem Zusammenhang der Schritt in die Öffentlichkeit und hin zur Transparenz gesetzt werden sollte! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Es ist eine Illusion, davon auszugehen, daß ein Gericht bestehend aus 14 Verfassungsgerichtshofmitgliedern nur eine einzige Meinung hat. Das widerspricht schon der menschlichen Erfahrung – und der Erfahrung mit Juristen erst recht. Bekanntlich haben drei Juristen drei Meinungen, manche sagen sogar fünf Meinungen. Warum soll das gerade im Verfassungsgerichtshof anders sein? – 14 Juristen – eine Meinung, das ist eine Illusion und widerspricht jeder menschlichen Erfahrung.
Daher gibt es im wesentlichen zwei Argumente, die gegen die "dissenting opinion" sprechen. Das eine Argument ist der Beratungskomfort des Verfassungsgerichtshofes. Ich gebe schon zu, daß eine "dissenting opinion" unter Umständen in der Administrierbarkeit und auch in der Schlußphase der Beratung ein paar Schwierigkeiten mit sich bringt. Das ist aber letztendlich eine Frage der Ausstattung dieses Gerichtshofes. Ich meine jedenfalls, daß die Kollegialität in diesem Organ – und das ist ein weiteres Argument, das immer wieder genannt worden ist – so stark ist, und ausländische Beispiele bestätigen meine Ansicht, daß eine "dissenting opinion" keine Entscheidungsunfähigkeit nach sich zöge – ganz im Gegenteil.
Die Präsidentin des deutschen Bundesverfassungsgerichtes hat uns ausdrücklich nachgewiesen, daß das in ihrem Land zu keinen Schwierigkeiten, sondern in der Schlußphase eher zu einer Beschleunigung des Entscheidungsprozesses geführt hat.
Daher noch einmal: Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Verantwortung auch der Justiz sind in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit, und ich fordere sie daher mit Nachdruck ein. Ich weiß, daß wir hier und heute keinen endgültigen Beitrag dazu leisten können. Das Haus ist noch nicht so weit. Ich formuliere es bewußt so: Es ist noch nicht so weit, und auch der Verfassungsgerichtshof ist noch nicht so weit. Aber, meine Damen und Herren, schauen Sie in die Verfassungen Europas und analysieren Sie sie! Sie werden feststellen: Der gesamte angelsächsische Raum und der skandinavische Raum kennen diese "dissenting opinion" als Institution. Und in den modernen, neuen Verfassungen und Verfassungsgerichtsbarkeiten, die hinzukommen, werden Sie feststellen: Bei zwei von dreien gibt es diese "dissenting opinions". Es gibt einen Zug in diese Richtung, und ich bin davon überzeugt, daß es daher auch in Österreich nur eine Frage der Zeit ist, bis wir dorthin kommen.
Es ist aber – ich habe das schon bei der Enquete gesagt und bin davon überzeugt – letztendlich auch eine Kulturfrage. Der protestantische Raum, die angelsächsische Rechtskultur, aber auch die skandinavische und die der Schweiz, haben damit keine Probleme. (Abg. Dr. Feurstein: Die Schweiz schon! Die haben große Probleme damit, Herr Klubobmann! – Abg. Mag. Stadler: Der Gottfried hat recht!) Wir haben offensichtlich Probleme damit.
Meine Damen und Herren! Hätte die Enquete, die wir veranstaltet haben, zum Beispiel im amerikanischen Repräsentantenhaus stattgefunden, dann hätte, davon bin ich zutiefst überzeugt, es niemand gewagt – und ich formuliere es bewußt so –, die Möglichkeit für einen Richter, öffentlich zu bekennen, was er in geheimer Verhandlung tatsächlich argumentiert hat, als politischen Druck zu interpretieren! Eine solche Interpretation wäre in Amerika oder auch in anderen freieren Gesellschaften nicht möglich gewesen!
Das ist es, was Sie in Wahrheit verhindern: Sie nehmen einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes das subjektive Recht, in der Öffentlichkeit so zu argumentieren, wie dies im Gerichtshof selbst geschehen ist. Das, meine Damen und Herren, ist per definitionem kein politischer Zwang, sondern letztendlich nichts anderes als der aufrechte Gang von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes. (Abg. Dr. Krüger: Sie wollen das ja gar nicht!)