Als vorläufigen Höhepunkt für die Unfähigkeit der Bankenaufsicht muß nunmehr das Beispiel Riegerbank angesehen werden.
Bei der Vielzahl von Prüfungen – die Riegerbank wurde als die bestgeprüfte Bank bezeichnet – fiel keinem der Organe der Bankenaufsicht und auch nicht dem Aufsichtsrat auf, daß möglicherweise bereits seit 10 Jahren Bilanzen verfälscht, Außenstände falsch dargestellt, Bankguthaben praktisch erfunden oder nach oben revidiert wurden. Ebenso unbeachtet blieb die Tatsache, daß die Riegerbank wiederholt gegen das gesetzlich vorgeschriebene ‚Vier-Augen-Prinzip‘ verstoßen hat. Ohne den Argwohn der Bankenaufsicht zu wecken, wies die Riegerbank bei relativ geringem Geschäftsvolumen stets beträchtliche Ergebnisse aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit aus. Dies, obwohl die Riegerbank in allen ihren Wechselstuben extrem hohe Bestände an Valuten hielt und somit dafür keine Erträgnisse abwerfen konnte.
Da der Masseverwalter Klemens Dallinger die Buchhaltung der Riegerbank nunmehr als ein einziges Chaos bezeichnet, erscheint es um so verwunderlicher, daß in den letzten Jahren kein Aufsichtsorgan mißtrauisch geworden ist. Auch für den Leiter des Alpenländischen Kreditorenverbandes, Otmar Koren, bleibt es ‚schleierhaft‘, daß die Malversationen die längste Zeit niemandem aufgefallen seien. ‚Unter einer gewissenhaften Prüfung muß man verstehen, daß auch Belege angeschaut werden‘ (‚Die Presse‘, 4.11.1998). Anerkannt von den Organen der Bankenaufsicht wurden jedoch gefälschte Saldenbestätigungen von Geschäftsbanken, bei denen die Originalvermerke ausgelackt und mittels Schreibmaschine Zahlen, die nicht der Realität entsprachen, eingesetzt worden sind (Format 3/98). Auch kreative Aktivposten in der Bilanz der Riegerbank, wie zum Beispiel ‚Gelder unterwegs‘, wurden von den Prüforganen nicht hinterfragt.
Obwohl die Bankenaufsicht im Frühjahr 1998 erstmals eine Anzeige wegen Bilanzfälschung erstattete, genehmigte sie den Verkauf der ‚Rieger-Anleihen‘ ohne Zweckbindung. Die hohe Verzinsung von 7,5 Prozent, eine kurze Laufzeit, ein Verkaufsprospekt mit einer Vielzahl von falschen Angaben und eine Vertriebsprovision von 15 Prozent für die Diskontbank hätten in der Bankenaufsicht oder der Wertpapieraufsicht die Alarmglocken schrillen lassen müssen. Die Tatsache, daß die Riegerbank eine riskante, nicht fundierte Anleihe zum Verkauf angeboten hat, hätte aus Gläubigerschutzinteressen zu einer unmittelbaren Überprüfung durch die Bankenaufsicht und zu einer freiwilligen Überprüfung durch die Wertpapieraufsicht führen müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen diverse Aussagen, wonach jeder Anleihezeichner über das enorme Risiko beim Kauf einer Riegerbank-Anleihe Bescheid hätte wissen müssen, mehr als eigenartig.
Die Tatsache, daß die bestellten Bankprüfer an der Riegerbank in einer solchen Größenordnung beteiligt waren, daß beinahe ein Ausschließungsgrund vorgelegen war, veranlaßte weder die restliche Bankenaufsicht noch den Aufsichtsrat zu einer sorgfältigeren Prüfung der durch die Bankprüfer vorgelegten Unterlagen.
Trotz dieser Vielzahl von Ungereimtheiten, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Überprüfung zumindest ansatzweise hätten auffallen und zu Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel Einsetzen eines Regierungskommissärs, führen hätte müssen, lehnen die Organe der Bankaufsicht sowie die Aufsichtsräte jede Verantwortung für die Insolvenz der Riegerbank ab. Dabei stellte nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen gerade das Erkennen wirtschaftlicher Abläufe in ihrem Zusammenhang eine taugliche Grundlage für die Krisenfrüherkennung dar (Punkt 6.3 des Rechnungshofberichtes aus 1993). Außerdem verwies bereits 1993 das BMF auf die laufenden intensiven Arbeiten an einem Früherkennungssystem, mit dessen Einsatz in einigen Monaten gerechnet werden könne (Punkt 5.3 des Rechnungshofberichtes aus 1993).
Nach bisher bekannt gewordenen Informationen beträgt die Schadenshöhe bereits mehr als eine Milliarde Schilling, wovon auch über 1 000 private Anleihezeichner betroffen sind.
Dennoch beteuert die Bankenaufsicht im Bundesministerium für Finanzen, daß sie ‚immer richtig gehandelt habe und daß es für das offenbar gigantische Verbrechen keine Indizien gegeben habe‘. Auch die Nationalbank vertritt die Meinung, daß aus ihrer Sicht nichts schiefgelaufen sei.
Nach vorliegendem Sachverhalt ist eindeutig erwiesen, daß alle Aufsichtsorgane ihre gesetzmäßigen Aufgaben nicht erfüllt und daher versagt haben, wodurch sie wiederum zu einer Schä