digung von Gläubigern beigetragen haben. Die Verantwortung dafür liegt bei der Untätigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Aus gegebenem Anlaß stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR an den Bundesminister für Finanzen folgende
Dringliche Anfrage:
1. Halten Sie das derzeitige System der Bankenaufsicht für ausreichend?
Wenn nein, warum hat das Bundesministerium für Finanzen trotz der Kritik des Rechnungshofes und dem Versagen der Bankenaufsicht bei der BHI–Insolvenz nicht spätestens 1995 geeignete Reformen in die Wege geleitet?
2. Inwieweit ist das Bundesministerium für Finanzen den Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahre 1993 nachgekommen, und inwieweit hat das Bundesministerium für Finanzen die eigenen Ankündigungen umgesetzt?
3. Unterstützen Sie die Einrichtung einer ‚einheitlichen Kapitalmarktaufsicht‘, welche sich auf Banken, Versicherungen und freie Wertpapierdienstleistungsunternehmen erstreckt?
Wenn ja, wie und wann werden Sie diesbezügliche Maßnahmen ergreifen?
Wenn nein, welche sonstigen Reformen werden Sie setzen?
4. Um die Gewährung welcher Konzession hat Herr Rieger seinerzeit angesucht und welche Konzessionen wurden schließlich erteilt?
5. Hat Herr Rieger die jeweils dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt?
6. Welche Rolle hat der frühere Klubobmann der SPÖ Dr. Fuhrmann bei der Erteilung der Konzession gespielt?
7. In welcher Form ist der ehemalige Klubobmann der SPÖ Dr. Fuhrmann beziehungsweise sind sonstige der SPÖ nahestehende Personen in die Affäre Rieger verstrickt?
8. Hat die Bankenaufsicht dafür Sorge getragen, daß in der Riegerbank eine interne Revisionsabteilung aufgebaut wurde?
Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise?
9. Wurde das im Rechnungshofbericht 1993 angekündigte computerisierte Frühwarnsystem im Falle Rieger angewendet?
Wenn nein, warum nicht?
10. Wer war bei der Riegerbank in den letzten fünf Jahren als Bankprüfer tätig?
11. Waren beziehungsweise sind Bankprüfer an der Riegerbank beteiligt?
Wenn ja, zu wieviel Prozent und weshalb hat das Bundesministerium für Finanzen gegen die Bestellung dieser Bankprüfer keinen Widerruf erhoben?
12. Haben die Bankenaufsicht beziehungsweise die Bankprüfer die von der Riegerbank behaupteten Aktiva, insbesondere Guthaben bei anderen Kreditinstituten, überprüft?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
13. Wann sind der Bankenaufsicht erstmals Unregelmäßigkeiten in der Gebarung der Riegerbank aufgefallen und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?