Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 110

Sie haben kein Vertrauen zu den Buchprüfern, dann haben Sie laut BWG auch die Möglichkeit, diese Buchprüfer zurückzuziehen. Jede Bank hat eine Meldepflicht, sie hat den Buchprüfer zu Beginn des Jahres zu melden, und Sie haben die Möglichkeit, den Buchprüfer zurückzuziehen.

Warum hat man das damals nicht gemacht seitens der Bankenaufsicht? Damals war ja bekannt, daß ein Buchprüfer an der Riegerbank selbst beteiligt war. (Abg. Mag. Stadler: Da schau her!) Wie soll denn das zusammenpassen? Auf der einen Seite ist er beteiligt, auf der anderen Seite soll er das Unternehmen prüfen? Was soll denn der für ein Interesse an einer ordentlichen Prüfung haben? Natürlich wird er alles entgegennehmen, was ihm an Formularen beziehungsweise an Bestätigungen vorgelegt wird.

Nachdem diese Bank also von mehreren Stellen geprüft worden ist, entsteht einfach der Eindruck, daß es sich hier nur um sogenannte Pseudoprüfungen gehandelt hat, um Pseudoprüfungen in dem Sinne, daß hier ein Unternehmen besser dargestellt worden ist, als es tatsächlich ist, wodurch die kleinen Sparer in die Irre geführt worden sind und dort Anleihen gezeichnet haben, während Sie durch Ihre Nichttätigkeit gegen den Gläubigerschutz verstoßen haben, weshalb Sie natürlich seitens des Finanzministeriums beziehungsweise der Bankenaufsicht zur Haftung herangezogen werden müssen. Das ist ganz klar! Wenn Sie nicht dem Gesetz entsprechend handeln, müssen Sie haften! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie waren ja auch ganz klar davon informiert, daß die Oesterreichische Nationalbank dieser Riegerbank immer sehr kritisch gegenübergestanden ist. Wir haben ja damals eine Anfrage gemacht in bezug auf die Riegerbank, nicht auf Vermutung, sondern wir haben eine Anfrage gemacht in bezug auf die Riegerbank. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es kommt schon noch! (Abg. Koppler: Ihr dreht es, wie ihr’s braucht!)

Wir haben eine Anfrage deshalb gemacht, weil es ein oberstgerichtliches Urteil gegeben hat, das eben der Riegerbank damals in der Sache recht gegeben hat. Sie hatte um eine Devisenhandelsermächtigung angesucht. Sie haben das bekämpft bis zum Obersten Gerichtshof, und die Riegerbank hat recht bekommen. Wir haben in dieser Anfrage nur ganz normal gefragt: Wie ist der Stand der Dinge? (Ironische Heiterkeit und lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Finanzminister! Da muß ich Sie auch ganz ehrlich fragen: Wie stehen Sie jetzt dazu, daß Ihr eigenes oberstes Aufsichtsorgan (Abg. Mag. Stadler: Ist der Androsch ein Freiheitlicher? Ist der Steiner ein Freiheitlicher? – Abg. Koppler: Der Rieger war doch der Informant der Freiheitlichen Partei! Das weiß man ja! – Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Anhaltende lebhafte Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.), daß der oberste Chef der Bankenaufsicht, Herr Stanzel, mit Rieger sogar Vergleichsgespräche über die Höhe des Schadenersatzes anstrengen wollte? Also, auf der einen Seite ist er ein Gauner, auf der anderen Seite soll man doch über die Höhe des Schadenersatzes reden.

Und eines muß ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen – und insofern verstehe ich auch den Masseverwalter nicht –: Da gibt es ein rechtsgültiges Urteil seitens des OGH. Die Höhe des Schadens ist zwar noch nicht ausjudiziert, aber der Masseverwalter hat als solcher sehr wohl die Klagslegitimation, damit der Masse etwas zukommt, damit die kleinen Gläubiger zumindest eine Quote bekommen und nicht leer ausgehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie, Herr Koppler, aufgrund Ihrer Rechtsansicht glauben, daß man einfach über Urteile des Obersten Gerichtshofes hinweggehen kann (Abg. Dr. Nowotny: Vor allem nach dem, was Sie jetzt wissen!), dann zweifeln Sie unseren Rechtsstaat an. Das tun wir Freiheitliche ganz sicher nicht! Für uns gilt nach wie vor der gültige Instanzenzug. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wo waren Sie als Bankenaufsicht, nachdem es jetzt auch mit der Diskont Bank Probleme gibt? Die Diskont Bank ist Ihnen ja schon hinlänglich bekannt. Die Diskont Bank müßte Ihnen bekannt sein, Herr Finanzminister, denn sie war ja schon mehrmals unter Aufsicht. Am 7. Dezember 1993 wurde das Unternehmen wegen Gefährdung von Gläubigergeldern unter Aufsicht gestellt; der Betrieb wurde am 28. Feber 1994 wiederaufgenommen. Am 30. März 1994 kam es zur neu


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