Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 127

Bezüglich ungefähr allem, was in diesem Zusammenhang nur vorkommen kann, hat die Nationalbank einen Verdacht gehabt; sie hat ihn nur nach Ansicht der Justiz nicht nachweisen können.

Wenn sich aber die Bankenaufsicht, die über diese Verdachtsmomente informiert gewesen sein muß, beispielsweise darauf zurückgezogen hat, daß die geltende Rechtslage momentan kein Einschreiten, welcher Art auch immer, erlaubt, dann muß man die Frage stellen, Herr Bundesminister: Hat denn der zuständige Sektionschef bei Ihnen und Ihren Vorgängern jedes Vierteljahr interveniert und gesagt: Wir haben dieses Problem, wir wissen nicht, wie wir es lösen, wir bräuchten noch diese oder jene Sanktionsmöglichkeit; die Justiz macht nie mit; wir brauchen mehr Instrumente!? – Hat er das? Oder hat er das nicht?

Einige Kollegen haben das schon angedeutet, aber ich möchte es doch noch einmal stärker herausstellen: Mindestens so sehr wie das Verhalten der Bankenaufsicht scheint mir in diesem Zusammenhang das Verhalten der Staatsanwälte, des Bundesministeriums der Justiz, der Gerichte bis hinauf zu den Höchstgerichten zu hinterfragen zu sein.

Meines Wissens ist bis heute nicht aufgeklärt, wieso der zuständige Staatsanwalt in Wien sagen kann: Es mag schon sein, daß 17 Anzeigen gemacht wurden; bei uns sind aber nur drei eingelangt. – Von denen waren seiner Meinung nach zwei irrelevant und wurden abgelegt, eine war sehr relevant, wurde aber im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz für zwei Monate zurückgehalten. Ich meine, das sind Zeitungsberichte an relativ unprominenter Stelle, das muß ich auch dazusagen. Es war, so glaube ich, vorgestern in der "Presse" irgendwo unter "Vermischtes". (Abg. Mag. Peter: Wie haben Sie es denn gefunden!) – In einem Augenblick der Langeweile habe ich es dort gefunden.

 

Oder die kuriose Geschichte mit dem 15. beziehungsweise 16. Sack, den die Freiheitlichen auch schon einmal in einem Dringlichen Antrag erwähnt haben. Die Riegerbank wird nach vielen, vielen Anläufen der Nationalbank einmal gezwungen, Belege und dergleichen auf Wunsch der Nationalbank abzuliefern, nur mit Hilfe der Gerichte, in dem Fall einmal erfolgreich. Nach längerer Zeit, nachdem es ihnen zuerst verwehrt worden war, diese Säcke zu öffnen, was an sich der Sinn ist, daß man sich auch anschaut, was angeliefert wird, ist es dann mit Hilfe der Anwälte gelungen, diese Säcke zu öffnen. Aber in diesen 15 Säcken – bitte, ich berichte das, was mir so zu Ohren gekommen ist – war nur Junk drinnen, also genau das nicht, was die Nationalbank wissen wollte. Daraufhin hat die Riegerbank oder Herr Rieger persönlich, das weiß ich nicht, erklärt: Ja, das stimmt schon, diese Belege waren nämlich im 16. Sack! und legte für diesen 16. Sack eine Empfangsbestätigung der Nationalbank vor.

Die Nationalbank erstattet natürlich Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Urkundenfälschung. Diese bleibt bei der Staatsanwaltschaft zwei Jahre liegen und wird dann als unlösbarer Fall wieder abgelegt. Für sich allein genommen erscheint das vielleicht unbedeutend, aber in der Menge dieser Dinge kommt es einem schon merkwürdig vor.

Herr Bundesminister! Die Bankenaufsicht sei 1998 nachweislich tätig geworden, haben Sie gesagt. Die Nationalbank hat versucht, der Riegerbank schon 1988 die Wechselstubenberechtigung zu entziehen. Kurios war – ich berichte wieder, was mir erzählt wird; keine Garantie auf Wahrheit, aber ich habe auch keinen Anlaß, daran zu zweifeln –, daß es wochenlang unmöglich war, einen Zustellungsbevollmächtigten in der Riegerbank zu erwischen, der dieses Schreiben mit dem Entzug der Wechselstubenbefugnis entgegengenommen hätte. Allein das muß man sich einmal vorstellen: Es gibt eine sogenannte Bank, und sei es auch nur eine aufgeblasene Wechselstube, die keinen Zustellungsbevollmächtigten hat, und deswegen kann man halt ein offizielles Schreiben leider nicht zustellen. Das geht so lange, bis eines Tages ein Angestellter oder Herr Rieger selbst in der Nationalbank erscheint, sagen wir um 9 Uhr früh, und sagt: Ich höre, ihr habt einen Brief für mich. Na gebt ihn doch her! Dann wurde ihm dieses Schreiben ausgehändigt – und eine Stunde später war der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes mit der aufschiebenden Wirkung bezüglich des Bescheides der Nationalbank da.


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