Oder ein anderer Problembereich: die grenzüberschreitenden Transaktionen in die Schweiz oder nach Liechtenstein. Liechtenstein, EWR-Mitglied, ist nicht einmal mehr bei der Internationalen Wertpapieraufsichtsbehörde dabei, und was die Schweiz betrifft, haben wir überhaupt keine Möglichkeiten, in diesem Land die Gelder aufzutreiben, weil es keine entsprechenden Abkommen mit der Europäischen Union beziehungsweise zwischen Österreich und der Schweiz gibt, weil die Schweiz eben auf ein bestimmtes Bankgeheimnis beharrt.
Nach Meinung des Vereins für Konsumenteninformation ist der österreichische Finanzdienstleistungsmarkt, den ich jetzt meine, nicht europareif, er ist ein Tummelplatz für Finanzscharlatane. Zweifelhafte Strukturvertriebe und Finanzexperten von eigenen Gnaden erschweren die Entwicklung einer seriösen Beraterstruktur.
Das ist das Problem, von dem wir ausgehen müssen, wenn wir über die Kontrolle des Finanzmarktes reden. Wir müssen darüber nachdenken: Wie soll dieser Finanzmarkt kontrolliert werden? Brauchen wir eine Bankenaufsicht auf der einen Seite und auf der anderen Seite noch dazu eine Wertpapieraufsicht oder vielleicht noch eine Aufsichtsbehörde? Oder bekennen wir uns zu einem einheitlichen Aufsichtsmodell?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Markt wachsen die Banken, Versicherungs- und Wertpapierdienstleister zusammen. Warum soll dann nicht auch eine einheitliche Aufsicht geschaffen werden? Das schafft Effektivität und dient auch zur Kosteneinsparung. Das Gegenargument ist die Machtkonzentration. Darüber werden wir im Detail noch diskutieren müssen.
Ich persönlich bin ebenfalls der Meinung, daß die Tätigkeit der Bankenaufsicht absolut in Ordnung war. Die Bankenaufsicht hat Maßnahmen gesetzt, aber sie hat nicht – und sie konnte das auch nicht – die Rolle der Justiz übernommen. Die Rolle der Justiz halte ich persönlich für absolut aufklärungsbedürftig. Lassen Sie mich das mit aller Deutlichkeit sagen: Die Staatsanwaltschaft – und da gebe ich meinem Kollegen von der ÖVP recht – muß auf Trab kommen. Nur, Kollege Peter, wie soll das verstanden werden, man solle Anzeigen betreiben? Wollen Sie jetzt Weisungen verlangen, Weisungen, die Kollegin Schmidt immer ablehnt? Ich glaube, es muß sichergestellt werden, daß von der Justiz alle offenen Fragen aufgeklärt werden.
Zur FPÖ noch: Kollege Trattner! Schauen Sie sich § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz an, dann sehen Sie, welche Möglichkeiten die Wertpapieraufsicht in dieser Frage hatte. Nämlich überhaupt keine! Denn Daueremissionen – und das können Sie nachlesen – unterliegen nicht der Prospektpflicht und müssen auch nicht geprüft werden. (Abg. Mag. Trattner: Eine "schöne" Lücke!)
Herr Bundesminister! Zum Abschluß folgendes: Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ist derzeit in Begutachtung; wir werden uns mit der Rolle und den Aufgaben der Wirtschaftstreuhänder auseinandersetzen müssen, insbesondere wenn Beteiligungen vorliegen oder wenn es um die Frage der treuhändigen Beteiligungen geht. Hier sind Maßnahmen notwendig!
Herr Bundesminister, Sie sind ja ein sportbegeisterter Politiker. Der Riegerbank-Skandal hat auch mit dem österreichischen Sport etwas zu tun. Das möchte ich hier ganz klar sagen. Solange derartige Scharlatane als Präsidenten auftreten können, die fremde Gelder in einen Verein stecken, verzerren sie einen nationalen Bewerb. Sie verzerren die Meisterschaft. Ich würde Sie ersuchen, auch in Ihrer Funktion als Finanzminister mit dem ÖFB Kontakt aufzunehmen und sicherzustellen, daß der ÖFB ein entsprechendes Controllingverfahren einführt.
Ganz zum Schluß möchte ich noch sagen: Wir sollten darüber nachdenken, wie es zu einer verbesserten Kontrolle des Finanzmarktes kommt. Ich glaube, es muß zu einer einheitlichen Aufsicht kommen, damit dem Vertrauen der Anleger in Österreich wieder Rechnung getragen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
16.54
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.