Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 154

es wurde auf der einen Seite die Idee der Gemeinnützigkeit, die hinter diesen Instituten steckt, konsequent weiterentwickelt, aber andererseits durch die neugeschaffene Möglichkeit der Stiftung ein mangelhaftes und nur kurzfristigen Interessen dienendes Verhalten der Eigentümer hintangehalten. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Dies führt nämlich auch dazu, daß erstmals klar definiert wird ... (Abg. Aumayr: Es wäre eine gute Rede, aber wo sind Ihre Kollegen?!) – Sehen Sie: Jetzt halte ich einmal eine wirklich gute Rede, und dann verlassen alle fluchtartig den Saal! Aber das ist das Schicksal so mancher Redner. Das macht nichts. (Abg. Dr. Graf: Aber wir bemühen uns! Wir zeigen die konstruktive Opposition und übernehmen das Klatschen!) – Das freut mich! Wenigstens einmal, daß Sie etwas Konstruktives beitragen! Das findet man sonst sehr selten, aber ich schätze es, daß wenigstens einmal etwas Positives von Ihnen kommt. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen. – Heiterkeit.)

Dies führt nämlich auch dazu, meine Damen und Herren, daß erstmals klar definiert werden wird, wie, in welcher Höhe und zu welchen Zwecken Erträge der Sparkassen an die Gemeinden fließen können. Dies wurde mir auch von Vertretern der Sparkassen, aber auch von Eigentümervertretern in vielen Gesprächen immer wieder bestätigt, weshalb ich zutiefst davon überzeugt bin, daß mit dem vorliegenden Entwurf das alte Sparkassengesetz in einer hervorragenden Art und Weise an die Herausforderungen der Zukunft angepaßt wird.

Ich danke speziell auch der FPÖ für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Tychtl: Gute Rede! Applaus von allen Seiten!)

18.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Abgeordneter.

Herr Abgeordneter Dr. Graf! Um Ihre Frage zu beantworten: Es sind derzeit 29 Abgeordnete im Saal. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Trattner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.26

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Über das Sparkassengesetz hat ja gerade eine "Lesung" des Herrn Kollegen Lackner stattgefunden. Herr Kollege Van der Bellen! Ich stimme mit Ihrer kritischen Auseinandersetzung voll überein, denn es gibt gravierende Ungerechtigkeiten in diesem Novellierungsvorschlag für das Sparkassengesetz. Es entspricht einfach nicht dem Grundsatz der Kapitalfreiheit.

Ein Beispiel: Es gibt bei einer Sparkasse drei Gesellschafter, die je 30 Prozent der Anteile halten. Der erste Gesellschafter kann seine 30 Prozent am Kapitalmarkt frei verkaufen, wem immer er das anbieten will. Der zweite Gesellschafter hat schon ein Problem. Er kann maximal nur mehr 19 Prozent frei verkaufen, denn für die restlichen 11 Prozent hat der Sektor ein Aufgriffsrecht.

Ich finde, daß das gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, denn derjenige, der als Erster verkauft, kommt in die Begünstigung, an Dritte verkaufen zu können, während den Zweiten das Aufgriffsrecht seitens des Sektors trifft und er nicht so frei verkaufen kann.

Ich meine, man hätte das Gesetz mit dem Aufgriffsrecht nicht so stark einschränken sollen, weil es sicherlich gerade angesichts der derzeitigen Fusionswelle, einer Zeit, in der laufend Bankenanteile und Stimmrechte veräußert oder verkauft werden, zu einer Klagswelle kommen wird. Diese Klagen werden wahrscheinlich bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Meiner Schätzung nach werden die Verfahren jeweils vier, fünf Jahre dauern. Das kann für die freie Marktwirtschaft sicherlich nicht von Interesse sein!


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