Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 165

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse nun über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen samt Titel und Eingang in 1412 der Beilagen abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieses Zeichen erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit, daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls stimmeneinhellig. Der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

11. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 784/A (E) der Abgeordneten Peter Schieder, Werner Amon, Dr. Martin Graf, Dr. Martina Gredler, Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Menschenrechtsjahr 1998 (1434 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 253/A (E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend die Menschenrechtssituation in Tibet (1435 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich sehe jetzt einmal nach, ob der Herr Berichterstatter im Saal ist. – Er ist nicht anwesend. (Abg. Schieder: Aber der Ausschußvorsitzende ist hier!) – Bitte. Gibt es einen Bericht des Ausschußvorsitzenden? – Keinen Bericht.

Wir treten sofort in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.11

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es kommt nicht allzu oft vor, daß wir hier im Hause einen Fünf-Parteien-Antrag verhandeln, aber es ist in diesem Falle gelungen. Ich möchte auf der einen Seite mit einer gewissen Freude auf diese Entwicklung hinweisen, auf der anderen Seite möchte ich aber doch auch einen gewissen Beigeschmack nicht unerwähnt lassen. Mir ist schon klar: Die Genesis dieser Antragswerdung war natürlich so, daß man im "Jahr der Menschenrechte" und insbesondere auch im Jahr der österreichischen EU-Präsidentschaft eine gemeinsame parlamentarische Erklärung abgeben wollte, um auch gewisse Richtlinien hinsichtlich Außen- und Entwicklungspolitik des österreichischen Parlaments und damit auch eine Bindung des zuständigen Regierungsmitglieds zu erreichen.

Aber es gab auch einen zweiten Zugang zu dieser Problematik, und der hat sich im Februar dieses Jahres anläßlich einer Sitzung des Heimatpolitischen Beirates der Vertriebenenverbände ergeben, als sich Kollege Dietachmayr, Kollege Mühlbachler und meine Wenigkeit anläßlich dieser Sitzung gegenüber den Vertriebenenverbänden verpflichtet haben, zu versuchen, im Jahr


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