Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 166

unseres Vorsitzes in der EU beziehungsweise im "Jahr der Menschenrechte" und insbesondere auch im Hinblick auf die Vorsitztätigkeit einen gemeinsamen Menschenrechts-Antrag ins Parlament zu bekommen, der die Problematik der Vertriebenenverbände darzustellen beziehungsweise zu beleuchten versucht, um auch in dieser Frage eine Debatte hier im Hause durchzuführen und letztendlich auch einen weiteren Schritt setzen zu können.

In weiterer Folge – und das ist das Traurige an dieser Sache – ist aus dem Vertriebenen-Antrag – so möchte ich das nennen – leider nichts geworden, weil es außer diesem allgemeinen Menschenrechts-Antrag, den wir für gut halten und den wir selbstverständlich auch mittragen, letztendlich nichts gegeben hat. Leider Gottes stellt dieser Antrag den kleinsten gemeinsamen Nenner dar; mehr ist es nicht geworden.

Das Liberale Forum hat insofern reagiert – es war bei den Verhandlungen zu diesem Antrag auch vereinbart, daß es im Ausschuß Zusatzanträge gibt, aber auch im Plenum entsprechende Zusatzanträge verhandelt werden, um die Vielzahl der Menschenrechtsverletzungen, die in jüngster Vergangenheit, aber auch bereits länger zurück passiert sind, darzustellen und zu beleuchten –, das LIF hat also insofern reagiert, als es für ihre Zielgruppe, die Tibetaner – das ist gut und richtig, und das kann man durchaus auch unterstützen – einen Antrag eingebracht hat, und wir selbst haben uns natürlich stark gemacht für die Vertriebenenproblematik. Das ist ja auch in diesem Haus keine Neuigkeit mehr, und ich glaube, es überrascht Sie alle nicht, wenn wir auch heute einen Zusatzantrag einbringen, den ich gleich vorlesen möchte:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses (1434 der Beilagen) über den Antrag 784/A(E) der Abgeordneten Schieder, Amon, Dr. Graf, Dr. Gredler, Mag. Stoisits und Genossen betreffend Menschenrechtsjahr 1998

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der dem Ausschußbericht 1434 der Beilagen beigedruckten Entschließung wird im fünften Absatz der Entschließung mit dem Wortlaut: ‘Die Bundesregierung wird ersucht, sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für den Schutz der Minderheiten einzutreten und insbesondere auf die Umsetzung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen sowie der Rahmenkonvention des Europarates zum Minderheitenschutz zu drängen’, folgender Satz angefügt:

"Die Bundesregierung wird weiters ersucht, im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit den Beitrittskandidatenländern sicherzustellen, daß bestehende menschen- und völkerrechtswidrige Bestimmungen beziehungsweise Dekrete aufgehoben werden."

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Hohes Haus! Wir haben hier im Hause diese Dekrete schon des öfteren diskutiert. Insbesondere vertreten ja das Außenministerium und der Außenminister die Linie, daß man alles auf bilateraler Ebene abzuhandeln habe. Es freut mich, daß in diesem Menschenrechts-Antrag immerhin bereits feststeht, daß auf multilateraler Ebene etwas geschehen soll in diese Richtung; es ist zwar allgemein gehalten, aber die Zielrichtung ist klar.

Herr Minister! Wir werden das heute beschließen, auch wenn es vielleicht ohne unseren Zusatzantrag angenommen wird. Es wird nämlich doch deutlich gemacht, daß auch Sie aufgefordert sind, in Zukunft auf multilateraler Ebene für die vertriebenen Volksdeutschen, im Sudetenland und so weiter, einzutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Punkt möchte ich nur die Begründung des Berichtes hernehmen, in der es heißt:

"Der Vertrag von Amsterdam bestätigte dann ausdrücklich, daß die Europäische Union auf die Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie


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