Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 167

Rechtstaatlichkeit gegründet ist. Die Achtung dieser Grundsätze wurde auch als Bedingung für jeden Beitritt zur Europäischen Union festgeschrieben. Dies entspricht auch den entsprechenden Forderungen in den österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz. Mit diesen vertraglichen Grundlagen ergeben sich somit hinsichtlich der Menschenrechte auch Leitlinien für die gemeinsame Außen- und Entwicklungspolitik, die Österreich als EU-Präsidentschaft umzusetzen haben wird."

Herr Minister! Ich stelle fest: In Fragen der vertriebenen Sudetendeutschen, aber auch Slowenen sind Sie in diesem Punkt bis dato untätig gewesen, und jetzt erhalten Sie in Ihrer Amtsführung aufgrund dieses Antrages mehr oder weniger noch einen Stoß, jetzt, in den letzten verbleibenden Wochen und Monaten endlich Tätigkeiten zu entwickeln, so wie wir sie uns letztlich auch vorstellen.

Ich glaube, man muß aber noch einen zweiten Aspekt betrachten, weil ja auch hier der Internationale Strafgerichtshof angeführt ist. Herr Minister! Wir haben eine Anfrage an Sie gestellt, die Sie ganz klar und deutlich beantwortet haben: Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs erstreckt sich ausschließlich auf Delikte, die nach dem Inkrafttreten des Statuts begangen werden. – Wir wissen nicht, wann dieses Statut in Kraft treten wird – darin sind wir uns einig –, aber mit dieser Formulierung werden wir uns nicht auf Dauer anfreunden. Wir meinen, daß Verbrechen wider die Menschheit, aber auch Kriegsverbrechen niemals verjähren und dadurch auch einer gerechten Strafe zugeführt werden müssen.

Insbesondere auch im Zusammenhang mit Beitrittsländern muß man feststellen: Wenn Tschechien zum Beispiel der Europäischen Union beitreten wird und die Amnestiegesetze gefallen sein werden, müssen wir dann selbstverständlich immer und überall auch die verantwortlichen Verbrecher für die Unrechtstaten wider die Sudetendeutschen zur Verantwortung ziehen, denn Unrecht – und darin sind wir uns alle einig – verjährt nicht, und es muß letztendlich eine gerechte Strafe auch für diese Leute geben.

Folgendes möchte ich Ihnen abschließend ausdrücklich als Botschaft mitgeben: daß wir uns in diesem Punkt von Ihnen letztlich erwarten, daß Sie sich stark machen für die Interessen der vertriebenen Sudetendeutschen und endlich im Sinne unserer Bevölkerung handeln. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Zusatzantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.19

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz mit diesen beiden Tagesordnungspunkten auseinandersetzen und darf gleich zum ersten sagen: Auch ich schätze es, daß alle fünf Fraktionen einen solchen Antrag eingebracht haben, aber ich schätze es nicht, wenn man glaubt, daß wir damit nur die Frage der Vertriebenen in der Vergangenheit gemeint haben, sondern wir wollten damit natürlich die Menschenrechte in umfassendem Sinn behandeln. Ich glaube, diesbezüglich sind wir der gleichen Meinung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Das steht ja im Antrag!)

Meiner Überzeugung nach ist entscheidend, was man auf dem Menschenrechtssektor auch in Zukunft tun kann, was wir verbessern können – denn jedes Jubiläum soll nicht Anlaß dafür sein, lediglich vergangene Erfolge zu feiern, die zweifellos da waren, sondern zu überlegen, was man tatsächlich für die nächsten Jahre einbringen kann.

Und da scheinen mir zwei Fragen von großer Bedeutung zu sein. Die eine betrifft das, was sich gerade bei uns in Europa in Richtung Menschenrechtssektor tut: Wir konnten vor zwei Tagen erleben, daß in Straßburg ein neuer Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet wurde, der nunmehr ein anderes Verfahren vorsieht, das vor allem darin gipfelt, daß sich jeder Bürger unmittel


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