Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 26

Interesse der Förderung des Genossenschaftsgedankens den heutigen wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Erfordernissen angepaßt werden sollen.

Schließlich arbeiten wir auch an Änderungen im Kartellrecht, und zwar insbesondere im institutionellen Bereich, um im veränderten wirtschaftlichen Umfeld eines integrierten Europas ein effizienteres Vorgehen gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu gewährleisten.

Bezüglich Diversion sind die Gespräche mit den Regierungsparteien schon weit fortgeschritten und ich beabsichtige, noch im Dezember die StPO-Novelle in den Ministerrat einzubringen.

Zum Ehe- und Scheidungsrechts-Änderungsgesetz hat die Begutachtungsfrist Ende Oktober geendet. (Abgeordnete der Freiheitlichen führen Bankgespräche. – Unruhe im Saal.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Scheibner, bitte! (Abg. Scheibner weist Präsidenten Dr. Fischer auf SPÖ-Reihen hin, in denen gleichfalls Bankgespräche geführt werden.)

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek (fortsetzend): Nach Auswertung und Besprechung des Begutachtungsergebnisses auf politischer Ebene möchte ich den überarbeiteten Text Anfang nächsten Jahres im Ministerrat einbringen. Das gilt auch für die Änderungen der Berufsrechte der Rechtsanwälte und Notare.

Dazu kommt noch eine Reihe von Regierungsvorlagen für kleinere Legislativprojekte, die aber für die Praxis nicht minder wichtig sind, wie zum Beispiel ein Konzernabschlußgesetz und – über Initiative der Obfrau des Justizausschusses – ein Gesetz über die Entlohnung der Insolvenzverwalter.

Zur Reform des Kindschaftsrechtes wird noch im Dezember ein Begutachtungsentwurf versendet werden. Zu den Reformvorhaben Sachwalterrecht und Genossenschaftsrecht sollen im ersten Quartal des nächsten Jahres begutachtungsreife Entwürfe fertiggestellt werden. Und schließlich bereiten wir derzeit die Umsetzung der auf EU-Ebene verabschiedeten, für die Weiterentwicklung des Konsumentenschutzes wichtigen Fernabsatzrichtlinie vor.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Justizpolitik zunehmend auch auf die Rechtsfortentwicklung im Rahmen der Europäischen Union bezieht. Gerade während des österreichischen EU-Vorsitzes ist es gelungen, bei einer Reihe wichtiger Instrumente gute Fortschritte zu erzielen, so etwa bei den Richtlinien über die Verbrauchsgütergarantien, über Änderungen der Produkthaftungsrichtlinie, über den Zahlungsverzug im Handelsverkehr, über die elektronische Signatur sowie über das Statut der europäischen Aktiengesellschaft.

Im strafrechtlichen Bereich konnte unter österreichischer Präsidentschaft eine Einigung über gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Geldwäsche und bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten, gegen Kinderpornographie im Internet, gegen Korruption im privaten Geschäftsbereich sowie über eine umfassende Entschließung zur Prävention gegen organisierte Kriminalität erzielt werden. Auf die Fülle der in der EU ferner laufenden justizbezogenen Aktivitäten einzugehen, würde den heutigen Rahmen sprengen.

Zu dem eine intensive Vorbereitung erfordernden Großvorhaben der Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens habe ich vor dem Sommer der Öffentlichkeit einen Diskussionsentwurf zur Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorgelegt, der von Anfang an viel Zustimmung erfahren hat und mittlerweile von den an Strafverfahren beteiligten Rechtsberufen intensiv erörtert wird.

Schließlich geben mir die bisherigen Vorarbeiten und die vorliegenden Diskussionsergebnisse begründeten Anlaß, in den ersten Monaten des kommenden Jahres auch einen Begutachtungsentwurf zur Gesamtreform des Außerstreitverfahrens fertigzustellen.

Vor dem Hintergrund meines, wie ich meine, anspruchsvollen Legislativprogrammes, von dem ein Teil durchaus noch in dieser Gesetzgebungsperiode erfüllt werden könnte und sollte, bitte ich Sie, meine Damen und Herren im Hohen Haus, um konstruktive Zusammenarbeit und sach


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